Zum Abschluss hat der SPD-Parteitag über ein AfD-Verbotsverfahren beraten. Bei einer Abstimmung sprachen sich die Delegierten für entsprechende Vorbereitungen aus. Parteichef Klingbeil sprach von einer "historischen Aufgabe".
Die SPD hat sich auf ihrem Parteitag in Berlin klar für die Vorbereitung eines AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen. Die Delegierten beschlossen einen Antrag des Parteivorstands, der die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Sammlung von Belegen für die Verfassungswidrigkeit fordert. Bei ausreichenden Belegen will die SPD dann auf einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht dringen.
Bei der vorangegangenen Debatte hatte unter anderem SPD-Chef Lars Klingbeil nachdrücklich dafür geworben, die AfD auch mit juristischen Mitteln zu bekämpfen. "Es ist unsere historische Aufgabe, die wieder aus den Parlamenten herauszukriegen", sagte er. "Wir haben aus geschichtlicher Erfahrung eine Verfassung, die die Instrumente vorsieht", sagte Klingbeil mit Blick auf ein Verbotsverfahren.
Keine Einigkeit in der Koalition
"Es ist unsere demokratische Aufgabe, diese Instrumente zu nutzen, um die Verfassung zu schützen." Wichtig sei für die damit verbundene juristische Auseinandersetzung die Bewertung des Verfassungsschutzes. "Wenn dieser sagt: 'Das ist eine rechtsextreme Partei', dann darf es kein Taktieren mehr geben", forderte Klingbeil. Er warf der CDU vor, dass sich ein solches Taktieren hinter mancher Äußerung aus ihren Reihen verstecke. Notwendig sei jedoch, ein Verbotsverfahren ernsthaft vorzubereiten.
Die Forderung nach Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD waren zuletzt lauter geworden. Die AfD klagt derzeit gegen ihre Einstufung als rechtsextremistisch gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz.
In der Koalition gibt es keine Einigkeit über ein AfD-Verbotsverfahren. Die Union lehnt dieses Vorgehen ab und will die AfD politisch bekämpfen. Gerade in Ostdeutschland mit einem besonders hohen AfD-Wähleranteil wird ein Verbotsverfahren sowohl in der CDU als auch in Teilen der SPD kritisch gesehen: Dies könne die AfD sogar weiter stärken, der Ausgang des Verfahrens vor dem Verfassungsgericht sei zudem ungewiss.
Union bleibt skeptisch
In einer ersten Reaktion auf den SPD-Beschluss zeigte sich die CDU entsprechend zurückhaltend. "Die bisherigen Erkenntnisse jedenfalls reichen dafür nicht", sagte der erste parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Er verwies auf die "hohen rechtlichen Hürden" für ein Verbotsverfahren.
"Wir sind uns mit der SPD einig, dass wir möglichst viele der zehn Millionen AfD-Wähler wieder für die politische Mitte gewinnen wollen, indem wir konkrete Probleme lösen", sagte der CDU-Politiker. "Denn Frust lässt sich nicht verbieten." Alles weitere solle nun in der Koalition besprochen werden.
Hohe Hürden für Verbot
Nach dem SPD-Beschluss soll eine Arbeitsgruppe über die Parteien hinweg nun zunächst Materialien sammeln, um die Verfassungswidrigkeit zu belegen. Die Parteispitze hat bereits erklärt, man sei sich sicher, dass dies gelinge. Dann bestehe eine Pflicht für ein Verbotsverfahren. Der Rechtsextremismus sei die größte Gefahr für die Demokratie in Deutschland.
Ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht können Regierung, Bundestag oder Bundesrat auf den Weg bringen. Es muss nachgewiesen werden, dass eine Partei mit Einfluss aggressiv, kämpferisch gegen die demokratische Grundordnung vorgeht. Das Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD allein gilt dafür noch nicht als ausreichender Beweis.
Einstufung der AfD Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD im Mai 2025 "aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft.Die AfD klagt gegen die Hochstufung. Wegen der rechtlichen Befassung hat der Verfassungsschutz nun eine "Stillhaltezusage" abgegeben. Das bedeutet, dass es die Einstufung bis zu einer juristischen Klärung im Eilverfahren vorläufig aussetzt und auch die Pressemitteilung dazu löscht. Gleichzeitig hat das Amt damit aber keine Aussage zur Sache getroffen. Die Stillhaltezusage ist also kein Eingeständnis, etwas falsch gemacht zu haben. Sie sagt auch nichts darüber aus, wie groß die Erfolgsaussichten von AfD-Eilantrag und -Klage sind.
Begründet hatte der Verfassungsschutz die Hochstufung in der Pressemitteilung zuvor unter anderem so: "Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar." Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen.
Während mehrere AfD-Landesverbände bereits seit Längerem als "gesichert rechtsextremistisch" bewertet werden, galt die Gesamtpartei zuvor als sogenannter Verdachtsfall. Der neuen Einstufung ging eine dreijährige Prüfung durch den Verfassungsschutz voraus.
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