Der Fall machte im letzten Winter Schlagzeilen: Eine Fachjury hatte die Basler DJ Leila Moon wegen ihrer vernetzenden Arbeit zur designierten Kulturförderpreis-Trägerin 2024 erkoren. Dieser baselstädtische Preis ist mit 10'000 Franken dotiert.
Als die Künstlerin in den Sozialen Medien zum Boykott einer Band aufrief, die sich nicht gegen die Siedlungspolitik Israels stellte, zogen die Behörden den Preis wieder zurück. Solche Aussagen widersprächen dem Zweck des Kulturförderpreises, hiess in der Begründung für die Nicht-Verleihung.
Kanton legt Preis auf Eis
Die Kulturabteilung des Präsidialdepartements sagte in der Folge die Verleihung ab und legte den Preis auf Eis: Konzept und Verfahren sollen überdacht werden. Dieser sehr unübliche Schritt löste eine breite Diskussion aus, auch über die Meinungsäusserungsfreiheit – Moon selber schwieg lange.
Jetzt kommt aus: Die Basler DJ Leila Moon hat sich juristisch gegen die Entscheidung gewehrt, nicht für ein städtisches Förderprojekt berücksichtigt worden zu sein. Wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Jahresbericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates hervorgeht, hat sie beim Präsidialdepartement Rekurs gegen den Entscheid der Kulturabteilung eingelegt.
Das ist ein eklatanter Eingriff in meine Meinungsäusserungsfreiheit.
«Für mich ist schockierend, dass die Behörden den zugesprochenen Preis wieder aberkennen, weil ihnen mein politisches Engagement nicht passt», sagt Leila Moon jetzt gegenüber dem SRF-Regionaljournal. «Das ist ein eklatanter Eingriff in meine Meinungsäusserungsfreiheit.» Sie ist überzeugt, dass das Vorgehen der Behörden nicht rechtens war, erklärt sie ihren Rekurs.
Sie wolle nicht, dass an ihr ein Exempel statuiert werde. Das wolle sie nicht zulassen, sagte sie gegenüber Radio SRF. Sie kämpfe dafür, «dass sich Basler Künstlerinnen und Künstler auch in Zukunft politisch äussern dürfen und sollen, ohne ständige Angst, von Behörden abgestraft zu werden.»
Diesen Preis hat der Kanton bisher nicht via Ausschreibung und Bewerbungen verliehen, sondern eine Fachjury suchte sich jährlich passende Kulturschaffende aus zuhanden der Kulturabteilung.
Alternativpreis mit gleicher Summe
Falls der Rekurs durchkomme und sie am Ende das Preisgeld des Kantons doch bekomme, wolle sie dieses spenden. Ersatz gibt es längst: Künstlerinnen und Aktivisten, sammelten dieselbe Summe für eine alternative Preisverleihung die im Februar stattfand.
Wo das Verfahren nach dem Rekurs nun offiziell steht, weiss auch die GPK nicht. Auf Anfrage verweigert das Departement mit Verweis auf das laufende Verfahren jegliche Informationen, auch zu dessen Ablauf. GPK-Mitglied Johannes Sieber (GLP) rechnet so oder so mit weiteren Diskussionen. Es sei in einer Demokratie wichtig, dass man etwa den Diskurs darüber führe, was Diskriminierung sei und was man sagen dürfe.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.