Der Wahlausschuss für die Kommunalwahlen des Kreises Lippe (Nordrhein-Westfalen) hat einen Bürgermeisterkandidaten der AfD für die Stadt Lage nicht zur Wahl zugelassen. Der Bewerber biete nicht die notwendige Gewähr dafür, „jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“, teilte der Kreis Lippe am Donnerstagabend in Detmold mit.

Damit erfülle dieser nicht die Anforderungen an die Wählbarkeit nach der Kommunalwahlordnung. Der Wahlausschuss wies den Angaben zufolge mit acht Stimmen und drei Gegenstimmen die Beschwerde der Vertrauensperson der AfD gegen den Beschluss des Wahlausschusses der Stadt Lage zurück.

Der Kandidat soll Medienberichten zufolge in der Vergangenheit unter anderem die These verbreitet haben, dass Deutschland kein souveräner Staat sei. Die Grünen-Ratsfraktion soll beim Wahlleiter der Stadt eine Prüfung der persönlichen Eignung und der Verfassungstreue des AfD-Kandidaten beantragt haben.

Auch Beschwerde der AfD wurde zurückgewiesen

Der Wahlausschuss des Kreises wies zudem die Beschwerde der AfD gegen den Beschluss des Wahlausschusses der Stadt Schieder-Schwalenberg gegen Wahlvorschläge der AfD für die Wahl des Rates sowie für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt zurück. Die von der AfD durchgeführte Wahlberechtigtenversammlung habe nicht die Anforderungen des Kommunalwahlgesetzes NRW erfüllt, hieß es.

Bei den anstehenden Kommunalwahlen werden am 14. September in Nordrhein-Westfalen Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage und Bezirksvertretungen, wie auch (Ober-)Bürgermeisterinnen und Landräte für die kommenden fünf Jahre bestimmt. Auch die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird gewählt. Wahlberechtigt sind Deutsche sowie Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Es werden tausende Mandate vergeben.

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