Schulen in nordrhein-Westfalen bieten mehr Gebetsräume an als bislang gedacht. In einer aktuellen Abfrage hätten eine solche religiöse Gebetsstätte 176 Bildungsstätten quer durch alle Schulformen bejaht, wie Schulministerin Dorothee Feller (CDU) jetzt mitteilte. Darunter seien 61 Gymnasien und 44 Grundschulen. Vorausgegangen war eine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion.
Die restlichen Gebetsräume sollen sich auf 15 Berufskollegien, zwölf Förderschulen sowie 15 Gesamtschulen verteilen, berichtet der „Kölner Stadtanzeiger“. Eine vollständige Übersicht, wie viele der rund 5000 Bildungseinrichtungen in NRW tatsächlich über Gebetsräume verfügen und von welchen religiösen Gruppen sie genutzt werden, liegen laut der Schulministerin nicht vor. Die nordrhein-westfälische Landesregierung will es weiterhin den Schulen überlassen, ob sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten Gebetsräume zur Verfügung stellen. Eine einheitliche Regelung sei nicht geplant, so Feller.
„Die Schule ist ein Raum religiöser wie weltanschaulicher Freiheit“, betonte sie. Das Grundgesetz garantiere Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie die ungestörte Religionsausübung und berechtige Schüler grundsätzlich, während des Besuchs der Schule außerhalb der Unterrichtszeit ein (rituelles) Gebet zu verrichten. „Diese Berechtigung findet ihre Begrenzung in der Wahrung des Schulfriedens und im schulischen Miteinander.“
Der Landesregierung sei auch nicht bekannt, dass Interessenverbände aktiv an Schulen mit Handreichungen für die Einrichtung oder Nutzung von Gebetsräumen Werbung machten, erwiderte Feller auf eine entsprechende Frage der SPD. Ohnehin dürften grundsätzlich keine schulfremden Druckschriften auf dem Schulgrundstück an Schüler verteilt werden.
Die SPD sieht das allerdings anders. „Eigene Gebetsräume haben meiner Ansicht nach an Schulen nichts zu suchen“, sagte die SPD-Abgeordnete Dilek Engin dem „Kölner Stadtanzeiger“. Dadurch seien nur Konflikte programmiert, die in die Schulgemeinschaft hereingetragen würden. Die Landesregierung solle deshalb viel klarer Position beziehen und die Entscheidung nicht wieder auf die Schulen abladen. „Schulleitungen wünschen sich hierbei eindeutige Unterstützung durch die Ministerin und keine Larifari-Haltungen, wie sie aktuell an den Tag gelegt werden.“
Vorangegangen waren im vergangenen Jahr Berichte über eine sogenannte „Scharia-Polizei“, die an einer Gesamtschule in Neuss über die Einhaltung islamischer Regeln wachte. Dort hatten drei Oberstufenschüler versucht, andere Schüler in ihrer Religionsausübung zu beeinflussen. Jedoch: „Dieses Vorgehen mit dem Verhalten einer ‚Scharia-Polizei‘ zu bezeichnen, trifft nach Aussage der Schule den Sachverhalt in keinster Weise“, erklärte das Schulministerium von Feller damals.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.