Der Gerichtshof der Europäischen Union erhöht die Hürden bei der Bestimmung von sicheren Herkunftsländern für beschleunigte Asylverfahren. Die EU-Mitgliedstaaten können nur dann Listen sicherer Länder festlegen, wenn sie die Quellen für ihre Einschätzung offenlegen und die gesamte Bevölkerung in dem Land sicher ist, entschied das Gericht in Luxemburg. In dem Verfahren ging es um Italiens „Albanien-Modell“.

Die Hilfsorganisation Pro Asyl kritisierte die Etablierung sogenannter Rückführungszentren in Drittstaaten. Das von Italien vorgebrachte Modell sei eine „gefährliche 'Aus-den-Augen-aus-dem-Sinn'-Politik, die sich um Menschenrechte und die Schicksale der Betroffenen nicht schert“, erklärte die rechtspolitische Sprecherin der Organisation, Wiebke Judith.

Die Kosten für das von Italiens Regierungschefin Giorgia Meloni vorangetriebene Konzept seien „exorbitant, was in einem krassen Gegensatz zu der völligen Ineffizienz und Wirkungslosigkeit des Modells steht“, fügte Judith hinzu. Die Regierung in Rom schickt Migrantinnen und Migranten, die im Mittelmeer aufgegriffen wurden in Aufnahmelager nach Albanien, wo ihre Asylanträge bearbeitet werden sollen.

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