- AfD-Bundestagsabgeordnete Carolin Bachmann: "Das haben sich die Abgeordneten in Berlin ganz nett eingerichtet".
- Kritik vom Bund der Steuerzahler verbunden mit Forderung nach Reform
- Gesetz verweist auf freie Mandatsausübung und der Bundestag auf zu hohen Verwaltungsaufwand.
Im Jahr 2024 hat es in Deutschland 107,1 Millionen Geschäftsreisen gegeben. Wer dienstlich unterwegs ist, kann die Kosten in der Firma bzw. bei der Steuer abrechnen – muss dafür allerdings fleißig Belege sammeln, etwa Rechnungen, Quittungen und andere Nachweise für ihre Fahrtkosten, Verpflegung oder Übernachtungskosten. Bei den Abgeordneten dagegen ist das anders. Dabei erhalten Bundestagsabgeordnete unter anderem eine Aufwandspauschale von rund 64.000 Euro im Jahr – steuerfrei und ohne Nachweis.
Festgeschrieben ist die Kostenpauschale in § 12 Abgeordnetengesetz. Sie wird jedes Jahr am 1. Januar angepasst. Begründung für die Notwendigkeit der Pauschale: Abgeordnete sollen ihre Mandate frei ausüben und deshalb auch frei entscheiden können, wie sie die Kostenpauschale verwenden.
Nachfrage bei mitteldeutschen Abgeordneten
MDR AKTUELL hat nach einem Hinweis bei "Hörer machen Programm" mehrere mitteldeutsche Parlamentarier zur Verwendung ihrer Pauschale im Rahmen ihrer Abgeordneten-Tätigkeit gefragt.

Die Chemnitzer CDU-Bundestagsabgeordnete Nora Seitz teilte schriftlich mit: "Ich nutze diese Pauschale, um die vielfältigen Ausgaben zu decken, die im Zusammenhang mit meiner Arbeit im Wahlkreis und in Berlin entstehen." Konkret seien das vor allem die Miete für das Wahlkreisbüro mit Mitarbeiter-Arbeitsplatzen in Chemnitz, die Miete für ihre Zweitwohnung in Berlin, wo sie sich etwa die Hälfte des Jahres aufhalte, und unter anderem Benzinkosten für Fahrten in den Wahlkreis und zurück.
Ich bin ... dafür, dass die Pauschale nur auf Verwendungsnachweis ausgezahlt wird.
Der Co-Fraktionschef der Partei Die Linke im Bundestag, der Leipziger Abgeordnete Sören Pellmann, verweist auf seine Internetseite. Dort sei transparent aufgelistet, wofür die Pauschale verwendet werde – auch hauptsächlich für Kosten im Zusammenhang mit Wahlkreisbüros.

Und so sieht es auch bei der mittelsächsischen AfD-Bundestagsabgeordnete Carolin Bachmann aus, die neben zwei Wahlkreisbüros auch ein mobiles Bürgerbüro finanziert.
Bauchschmerzen hat sie mit der Pauschale trotzdem: "Da haben sich die Abgeordneten in Berlin das ganz nett eingerichtet. Das können Sie ja eigentlich keinem erzählen, dass eine Pauschale einfach so ausgezahlt wird."
"Ich bin persönlich dafür", sagte Bachmann, "dass die Pauschale nur auf Verwendungsnachweis ausgezahlt wird", so wie jedes Unternehmen oder Steuerzahler solche Kosten nachweisen müsse.
Kritik vom Bund der Steuerzahler
Kritisch sieht die steuerfreie Pauschale auch der Bund der Steuerzahler. Auf seiner Internetseite ist zu lesen: "Unfair ist, dass für die Kostenpauschale der Abgeordneten vollständig die Steuerzahler aufkommen müssen. Wir halten es für erforderlich, die steuerfreie Kostenpauschale zu reformieren. Genauso wie Arbeitnehmer sollten Bundestagsabgeordnete ihre Aufwendungen einzeln belegen müssen."
Unfair ist, dass für die Kostenpauschale der Abgeordneten vollständig die Steuerzahler aufkommen müssen.
Der Bundestag jedoch verweist auf seiner Internetseite darauf, dass bei Einzelnachweisen sich der Verwaltungsaufwand enorm erhöhen würde. Die Pauschale so dagegen sei im Verhältnis aller Abgeordneten untereinander am gerechtesten und stelle auch die kostengünstigste Lösung dar.
MDR AKTUELL (isc, ksc)
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