Ein palästinensisches Ehepaar hat am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Cottbus eine Klage eingereicht, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Die Klage wird unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Damit wollen die Aktivisten der NGO „für alle dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen einen gleichen Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit“ erreichen. Sie sprechen sich für eine Änderung der Gesetzeslage aus. Mitunterstützer in dem Fall sind außerdem die Organisation „Handicap International“, die sich für Behindertenrechte einsetzt, sowie die Organisation „Statefree“.

Die zuständige Behörde in Brandenburg hatte dem älteren Ehepaar die deutsche Staatsbürgerschaft vorenthalten, weil es Bürgergeld bezieht. Über den Fall berichtet das Nachrichtenmagazin „Spiegel“. Demzufolge lebt das Ehepaar seit zehn Jahren in Deutschland, zuvor in Syrien. Die heute 68-Jährige arbeitete dort als Lehrerin, ihr 72 Jahre alter Mann als Ingenieur.

Ihre beiden Kinder leben in Deutschland und haben die deutsche Staatsbürgerschaft, doch die Eltern sind staatenlos. Sie bezögen rund 1800 Euro Grundsicherung im Monat, berichtet der „Spiegel“.

Seit 2024 Einbürgerung nur noch bei Job möglich

Das aktuelle Gesetz zur Staatsangehörigkeit aus Zeiten der Ampel-Regierung spricht gegen eine Einbürgerung des Ehepaars. Seit 2024 haben Ausländer nur dann Anspruch auf den deutschen Pass, wenn sie ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten. Nach der neuen Regelung im Staatsangehörigkeitsgesetz gibt es davon keine Ausnahme mehr für alte Menschen und Menschen mit Behinderung.

Dass das Ehepaar vom Anspruch auf Einbürgerung ausgeschlossen würde, verstößt aus Sicht der GFF gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Demokratieprinzip, das Diskriminierungsverbot und den Gleichheitssatz. Die Juristin und Verfahrenskoordinatorin der GFF, Soraia Da Costa Batista, sagt: „Der deutsche Pass ist keine Bonusprämie für erwirtschaftetes Einkommen. Behörden dürfen alten Menschen mit Behinderung nicht den Weg zur demokratischen Teilhabe versperren, nur weil sie finanzielle Unterstützung bekommen.“ Der Staat könne von ihnen nichts verlangen, was sie „unmöglich erfüllen“ könnten.

Das Ehepaar habe seit seiner Ankunft in Deutschland im Jahr 2015 Integrationskurse absolviert, Deutsch gelernt, gearbeitet und sich sozial engagiert. Beide seien krank und hätten die Feststellung einer Behinderung beantragt, so die GFF. Sie seien damit „besonders vulnerabel“.

„Wer dauerhaft in Deutschland lebt, muss wählen und unsere Politik und Gesellschaft aktiv mitgestalten können“, betont Sophia Eckert, Juristin bei der Organisation „Handicap International“.

Eine Ausnahmeregelung sei weiterhin nötig, um „nicht systematisch Menschen zu diskriminieren, die ihren Lebensunterhalt unverschuldet nicht oder nicht ganz selbst bestreiten können“. Dies könnte Aussicht auf Erfolg haben. Denn derzeit wird das Staatsangehörigkeitsrecht wieder reformiert.

Auch der Bundesrat will zurück zum alten Modell

Der Bundesrat warb kürzlich in einem Schreiben dafür, die Reform der Ampel bei den Ausnahmen für Empfänger von Sozialleistungen zurückzunehmen. Durch die Reform würden „vulnerable Personengruppen“ ohne sachlichen Grund schlechtergestellt. Da zudem „die Neuregelung die Praxis vor erhebliche Herausforderungen stellt und im Einzelfall mit deutlich erhöhtem Prüfungsaufwand einhergeht, soll zur Altregelung zurückgekehrt werden“, zitiert der „Spiegel“ das Schreiben der Länderkammer.

Das Bundesinnenministerium hingegen hat eine andere Gesetzreform auf den Weg gebracht. Danach soll die sogenannte „Turbo-Einwanderung“ wieder abgeschafft werden. Minister Alexander Dobrindt (CSU) will unmöglich machen, dass nach nur drei Jahren Aufenthalt in Deutschland die deutsche Staatsbürgerschaft überreicht werden kann. Dies ist ein Wahlversprechen der Union. Die Ampel-Koalition hatte dies ebenfalls im Zuge der Gesetzesänderung möglich gemacht. Mit dem neuen Gesetz stieg die Zahl der Anträge auf Einbürgerung sprunghaft an.

Künftig soll für die Einbürgerung generell eine Voraufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren gelten.

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