Die Ermittler hatten sich an dem Fall abgearbeitet und über Jahre schien es, als würden die Täter ungeschoren davonkommen. Nun aber ist die juristische Aufarbeitung der rechtsextremistischen sogenannten „Neuköllner Anschlagsserie“ endgültig abgeschlossen – und die beiden Neonazis Sebastian T. und Tilo P. müssen in Kürze ihre mehrjährige Haft antreten. Denn nach Informationen von WELT hat das Kammergericht in Berlin die Revisionen der Rechtsextremisten gegen ein im Dezember vergangenen Jahres ergangenes Urteil abgewiesen.
Die Sprecherin der Berliner Strafgerichte, Lisa Jani, bestätigte die Informationen. „Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 12. Dezember 2024 wurden mit Beschuss des Kammergerichts vom 1. August 2025 verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist somit rechtskräftig“, sagte Jani.
Dem Beschluss des Kammergerichts waren jahrelange polizeiliche Ermittlungen und eine lange gerichtliche Aufarbeitung vorausgegangen. Sebastian T. und Tilo P. standen im Verdacht, für eine Serie von mehr als 70 Straftaten im Berliner Bezirk Neukölln verantwortlich zu sein. Darunter waren etliche Brandanschläge gegen Menschen, die sich gegen Rechtsextremismus engagierten. Zu den Betroffenen zählte auch der Linke-Politiker Ferat Koçak, der mittlerweile für seine Partei in den Bundestag gewählt wurde.
Der Polizei identifizierte T. und P. zwar früh als Tatverdächtige der Anschlagsserie. Die Ermittler schafften es aber zunächst nicht, die für eine Anklage notwendigen Beweismittel zusammenzubekommen.
In einem ersten Verfahren vor dem Berliner Amtsgericht wurden P. und T. dann im Dezember 2022 und im Februar 2023 von dem Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen, weil die Richterin die Vorwürfe nicht als erwiesen ansah.
Die Generalstaatsanwaltschaft legte Berufung ein – und im Dezember 2024 verurteilte das Landgericht Sebastian T. in zweiter Instanz zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren, unter anderem wegen Brandstiftung in zwei Fällen und Sachbeschädigung in 18 Fällen. Tilo P. wurde ebenfalls wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung – und unter Einbeziehung einer Strafe aus einem anderen Urteil – zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. T. und P. legten Revision ein. Durch den Beschluss des Kammergerichts ist das Urteil nun aber rechtskräftig und der Fall abgeschlossen. Die Rechtsextremisten müssen ins Gefängnis.
Vor dem Berliner Abgeordnetenhaus läuft derweil immer noch ein Untersuchungsausschuss zur Neuköllner Anschlagsserie. Hintergrund ist, dass sich die Ermittler bei der Aufklärung der Straftatenserie eine Reihe von Versäumnissen und Pannen vorwerfen lassen mussten.
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