Nach dem Urteil im Fall des Gründers und Organisators der sogenannten „Querdenken“-Bewegung, Michael Ballweg, haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Revision eingelegt. Wie das Landgericht Stuttgart am Freitag mitteilte, wird die Entscheidung damit vorläufig nicht rechtskräftig. Die Kammer werde die schriftlichen Urteilsgründe nun innerhalb von 15 Wochen ab der Urteilsverkündung absetzen. Danach hätten die Verfahrensbeteiligten einen Monat Zeit dazu, die Revision zu begründen.

Ballweg wurde vergangene Woche vom Vorwurf des Betrugs in 9450 Fällen freigesprochen. Wegen Steuerhinterziehung – es ging um 11,42 Euro und 8,11 Euro Umsatzsteuer – wurde er verurteilt, hier beließ es das Gericht in der baden-württembergischen Landeshauptstadt aber bei einer Verwarnung.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren drei Jahre Haft gefordert, die Verteidigung einen vollständigen Freispruch. Nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil hat Ballweg Anspruch auf Entschädigung für seine monatelange Untersuchungshaft.

Die Anklage hatte Ballweg vorgeworfen, für seine Gruppe „Querdenken“ 711 Gelder eingeworben und diese für sich behalten zu haben. Die Gruppe hatte sich während der Coronapandemie zu einer Keimzelle der „Querdenker“-Szene entwickelt.

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