Wenige Tage vor der lebensbedrohlichen Attacke einer 13-Jährigen gegen eine Betreuerin in der geschlossenen Psychiatrie hatte die Polizei die Klinik vor einer solchen Tat gewarnt. Nach Informationen der Deutschen Presseagentur sollen Ermittler erfahren haben, dass die Jugendliche im Rahmen ihrer Therapie Zugang zu einer Küche bekommen sollte. Daraufhin warnte die Polizei die Klinik, dass die Messer dort eine Gefahr als Tatwaffe darstellen. Die Klinik habe aber an ihrem Vorgehen festgehalten.
Vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe gab es dazu zunächst keine Stellungnahme. „Ein Vertreter des Klinikträgers ist morgen in unserer Klinik, um die Sachverhalte zu klären, die zu der Tat geführt haben“, erklärte ein LWL-Sprecher. Vor allem gehe es im Moment darum, der verletzten Mitarbeiterin Beistand zu leisten und mit dem Team der Klinik und den anderen Patienten die Verarbeitung der Tat weiterzuführen.
Die 13-Jährige hatte der Betreuerin nach dpa-Informationen ein Messer in den Rücken gestochen. Die 24-Jährige schwebte zunächst in Lebensgefahr, nach Angaben der Polizei vom Sonntag geht es dem Opfer inzwischen aber besser. Das Mädchen kam laut Polizei zunächst in Gewahrsam. Eine Untersuchungshaft komme aufgrund des Alters nicht in Betracht, hieß es. Die Polizei bildete eine Mordkommission. „Für die Allgemeinheit bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung“, hatten Polizei und die Staatsanwaltschaft Paderborn am Samstag erklärt.
Wie mehrere Medien, unter anderem die „Neue Westfälische“, übereinstimmend berichten und der dpa aus Polizeikreisen bestätigt wurde, stand die 13-Jährige seit Monaten als islamistische Gefährderin im Fokus der Behörden. Sie lebte zuletzt in einer Wohnung, in der sie pädagogisch betreut wurde und 24 Stunden am Tag unter Polizeiüberwachung stand. Bei einem Fluchtversuch aus der Wohnung im Juli hatte die Jugendliche unter anderem einen Polizisten verletzt und war deshalb in die geschlossene Psychiatrie gekommen.
Laut „Spiegel“ hatte die 13-Jährige gegenüber Kontaktpersonen angegeben, einen Menschen vor ihrem 14. Geburtstag töten zu wollen – also vor der Strafmündigkeit. Der Geburtstag steht im Herbst an, daher waren die Ermittler dem Vernehmen nach besonders alarmiert, als sie von dem Zugang des Mädchens zur Küche hörten.
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