Im Rechtsstreit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz über ihre Einstufung als sogenannter Verdachtsfall hat die AfD nach eigenen Angaben Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla teilten am Donnerstag mit, in Karlsruhe sei eine umfangreich begründete Klage eingereicht worden.
Verfahren läuft seit mehr als drei Jahren
Das Verfahren läuft bereits seit mehr als drei Jahren und hat mehrere Instanzen durchlaufen. Nicht betroffen ist davon das ebenfalls anhängige Verfahren gegen die im Mai erfolgte, inzwischen vorläufig ausgesetzte Höherstufung der Partei, als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" durch den Verfassungsschutz.
OVG: Einstufung als Verdachtsfall rechtmäßig
Die AfD steht wegen des Verdachts verfassungsfeindlicher Aktivitäten seit Längerem unter Beobachtung des Inlandsgeheimdienstes. Eine Klage der Partei dagegen blieb bislang ohne Erfolg: Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass die Einstufung als Verdachtsfall rechtmäßig sei und der Verfassungsschutz die Partei daher mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten dürfe. Eine Revision hatte das OVG nicht zugelassen. Eine Beschwerde gegen diese Nichtzulassung wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erst kürzlich zurück.
Mit der Beschwerde in Karlsruhe geht die AfD nun den nächsten Schritt. Man werde alle rechtsstaatlichen Mittel ausschöpfen, um sich und die Mitglieder "vor diesen haltlosen staatlichen Beschimpfungen des Verfassungsschutzes zu beschützen", teilten Weidel und Chrupalla mit.
dpa(mbe)
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