- Niemand kann ausschließen, dass es Liebich mit geändertem Namen und Geschlecht nicht ernst ist.
- Eine politische Reaktion auf Liebich kann am Ende auch dem Selbstbestimmungsgesetz schaden.
- Die JVA Chemnitz wird Aufenthalt Liebichs prüfen.
- Liebich verdient so viel Aufmerksamkeit nicht.
- Der Fehler liegt nicht im Selbstbestimmungsgesetz.
Marla-Svenja Liebich ist eine verurteilte Rechtsextremistin. Und Liebich war schon immer, auch als sie noch den Vornamen Sven trug, ein Mensch, der provozierte, Krawall machte, die große Bühne suchte und gerne juristische Kniffe und Schlupflöcher nutzte. Und sie hat sich in der Vergangenheit immer wieder massiv abfällig über transsexuelle Menschen geäußert. Warum sie dennoch ihren Namen und Geschlechtseintrag ändern lies, dazu hat sich Liebich nie öffentlich geäußert. Da liegt der Verdacht nahe, dass sie sich des neuen Selbstbestimmungsgesetzes bedient hat um… ja, um was eigentlich zu tun?
Justiz und mediale Beobachter zu verwirren? Mit einer Maskerade eine offene und tolerante Gesellschaft vorzuführen? Die neu entstandene Freiheit für queere Menschen – nämlich ohne peinliche Gutachten und Befragungen niedrigschwellig ihren Namen und Geschlechtseintrag ändern zu können – ad absurdum zu führen? Das ist durchaus denkbar. Muss daraus eine Konsequenz gezogen werden? Nicht unbedingt.
Liebich kann natürlich eine rechtsextremistische Frau sein
Zum einen kann im Moment niemand mit absoluter Gewissheit ausschließen, dass Liebich sich eben als Frau erlebt und womöglich nach einem jahrzehntelangen Kampf voller Selbstverleugnung (siehe transfeindliche Aussagen) nun den Weg gefunden hat, um zu ihrer non-binären Identität zu stehen. Es klingt wie ein wenig originelles und sehr altes Klischee aus ebenso alten Coming-of-Age-Filmen, dass der größte Bully queerer Mitmenschen am Ende eben genau das ist: Trans, non-binär, queer.
Und vor diesem Hintergrund könnte Marla Svenja Liebich glücklich sein, dank des Selbstbestimmungsgesetzes ihre Identität zu leben. Als ideologisch gefestigt rechtsextremistische, verurteilte Frau. Die nun in ein Frauengefängnis ziehen muss.
Auch eine Reaktion auf Liebich kann eine Gefahr für Selbstbestimmung sein
Und ja, hier bekommt die Geschichte, wie auch immer sie sich in Wahrheit gestalten mag, einen Geschmack. Denn sollte Liebich sich eben doch nur einen bösartigen Scherz erlauben und das Selbstbestimmungsgesetz missbrauchen, muss dann nicht unbedingt verhindert werden, dass sie in ein Frauengefängnis kommt? Wäre die Sicherheit anderer weiblicher Mithäftlinge nicht durch so einen Betrug bedroht? In diesem Fall müsste doch so schnell wie möglich das zugrundeliegende Gesetz auf eben solche Missbrauchsmöglichkeiten geprüft, verändert oder sogar verschärft werden.
Gerade aus Unionskreisen zeigt man sich dafür offen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) drängt im ZDF auf eine Reform des Selbstbestimmungsgesetzes. Dabei findet sich die Union in einer sehr bequemen Lage, da sie ja schon immer vor eben solchen Missbrauch gewarnt hatte und 2024 aus gutem Grund gegen das Selbstbestimmungsgesetz gestimmt hatte.
Alle Blicke auf die JVA Chemnitz
Dabei ist das Selbstbestimmungsgesetz an dieser Stelle nicht gescheitert. Das hat tatsächlich mit der Haftunterbringung einer Transperson nur am Rande was zu tun. In einem ersten Schritt entscheidet nämlich der gesetzlich vorgegebene Prüfungsmaßstab nach den Punkten Geschlecht und Wohnort, in welches Gefängnis eine verurteilte Person kommt – Liebich dementsprechend als eingetragene Frau mit Wohnsitz in Sachsen in das Frauengefängnis in Chemnitz.
Jede Haftanstalt ist aber auch verantwortlich für die Sicherheitsinteressen und Persönlichkeitsrechte all ihrer Strafgefangenen. Dementsprechend wird die JVA Chemnitz mit Liebichs Haftantritt prüfen, wie dieser mit den Interessen aller anderen Häftlinge vereinbar ist. Und entsprechende Konsequenzen ziehen, die möglicherweise nicht nur angenehm für Liebich sein könnten. Immerhin ist die JVA Chemnitz eine Haftanstalt, die nach eigenen Angaben in der Vergangenheit schon Erfahrung bei der Unterbringung von transsexuellen Personen sammeln konnte. Es lohnt sich also für den Moment, Vertrauen in die Institutionen zu haben und abzuwarten, wie sich die Haft für Liebich am Ende tatsächlich gestaltet.
Liebich sollte nicht größer gemacht werden, als sie ist
Vor allem aber lohnt es sich, nicht über jedes von Liebich hingehaltene Stöckchen zu springen. Auch angesichts Leopardenkostüm und Schnauzbart den Aufschrei aus Verwunderung und Empörung zu unterdrücken und sich nicht provozieren zu lassen. Denn am Ende hat der Fall Liebich vor allem gezeigt, dass das Selbstbestimmungsgesetz selbst dann funktioniert, wenn ein transfeindlicher, rechtsextremistischer Mensch seine queere Identität leben will.
Und wenn es eben doch eine Provokation wäre, würde Liebich in einem Jahr aus einer Box springen, sich Sonnenbrille und Damenhut vom Kopf reißen und "Ätsch!" rufen? Was würde so ein Verhalten tatsächlich an Gewicht für eine Gesellschaft haben? Nur so viel, wie wir bereit sind uns provozieren zu lassen.
Im Selbstbestimmungsgesetz liegt nicht der Fehler
Alles darüber hinaus betrifft dann eher die jeweiligen Landes-Strafvollzugsgesetze, die auf die Unterbringung von transsexuellen Häftlingen angepasst werden müssten wie es bereits Berlin, Hessen und Schleswig-Holstein getan haben.
Mit einer Änderung des Selbstbestimmungsgesetzes würde eine freiere Gesellschaft leiden und es würden die gewinnen, die schon immer dagegen waren oder sogar queere Menschen ablehnen und gegen sie hetzen. Menschen wie Liebich.
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