Der ehemalige Ahr-Landrat Jürgen Pföhler bekommt aktuell nur zwei Drittel seines Ruhegehalts. Das berichtete der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) im Innenausschuss des Landtages. Voraussetzung dafür sei, dass im Disziplinarverfahren voraussichtlich auf die Aberkennung des Ruhegehalts erkannt werde. Der 67-Jährige könne gegen die Einbehaltung eines Drittels seines Gehalts beim Verwaltungsgericht Trier vorgehen.

In dem Disziplinarverfahren geht es um das Vorgehen von Pföhler bei der tödlichen Flutkatastrophe an der Ahr. Dabei wird dem CDU-Politiker vorgeworfen, gravierend gegen beamtenrechtliche Pflichten und umfassend gegen seine Dienstpflichten verstoßen zu haben.

Der frühere Landrat habe bereits im Vorfeld der Flutkatastrophe versäumt, im Landkreis Ahrweiler für angemessene Rahmenbedingungen beim Katastrophenschutz zu sorgen, hieß es weiter. In der Nacht der Flutwelle habe er sich dann weitgehend privaten Angelegenheiten, der Rettung des eigenen Eigentums, gewidmet. „Er blieb dem Einsatzgeschehen fast vollumfänglich fern“, sagte Ebling. Stattdessen ging Pföhler unter anderem mit dem Hund Gassi, soll Nachbarn gewarnt und sein Hab und Gut in Sicherheit gebracht haben.

Eine aktive Rolle habe er bei der Krisenbewältigung nicht gespielt. In besagter Nacht schickte Pföhler dann um 0:50 Uhr eine SMS an eine Frau in seinem privaten Umfeld: „Katastrophe, Tote, Verletzte, Menschen auf Dächern, kein Hubschrauber, Stromausfälle, unser Haus ist geflutet, ich bin am Ende.“

Durch die Flutkatastrophe im Juli 2021 kamen in Rheinland-Pfalz 136 Menschen ums Leben, davon 135 in der Ahr-Region und ein Mensch im Raum Trier. Ein Mensch gilt zudem weiterhin als vermisst. In Nordrhein-Westfalen starben 49 Menschen.

Der damalige Landrat war seit August 2021 krankheitsbedingt nicht mehr im Dienst und wurde im Oktober 2021 auf eigenen Antrag wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn hatte die Staatsanwaltschaft 2024 eingestellt.

Das Ermittlungsergebnis des Disziplinarverfahrens wurde Pföhler nach Angaben des Innenministers im Juli dieses Jahres bekanntgegeben. Gleichzeitig sei ihm die Möglichkeit eröffnet worden, weitere Ermittlungen zu beantragen und zu dem Bericht Stellung zu nehmen.

Pföhlers Anwalt Olaf Langhanki bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass es am 8. August einen Bescheid des Innenministeriums gegenüber Pföhler gegeben habe. Damit sei bis auf Weiteres die Einbehaltung eines Drittels des Ruhegehalts angeordnet worden. Ebling betreibe eine Ablenkungskampagne und versuche, den Umgang mit der Flutkatastrophe und ihren Folgen auf Pföhler abzuwälzen, schrieb Langhanki.

„Die öffentlichen Äußerungen von SPD-Innenminister Ebling zum laufenden Disziplinarverfahren und sein voreiliges Agieren offenbaren sein aussichtsloses Bemühen, im Vorfeld der Landtagswahl von der Verantwortung und dem Versagen der damaligen SPD-geführten Landesregierung abzulenken“, schrieb der Anwalt. In Anbetracht „des eklatant rechtswidrigen Vorgehens von Innenminister Ebling“ wolle man die Sache in einem möglichen gerichtlichen Verfahren im Falle einer Disziplinarklage klären, schrieb Langhanki.

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