Der Discounter Lidl darf seine Treue-App als "kostenlos" bezeichnen, auch wenn die Nutzer dafür Daten preisgeben. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies eine Klage von Verbraucherschützern ab.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist mit seiner Klage gegen den Discounter Lidl wegen dessen Treue-App gescheitert. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies die Klage der Verbraucherschützer als unbegründet ab. Es ließ aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesgerichtshof zu.

Die Verbraucherschützer hatten im April eine Unterlassungsklage eingereicht. Laut Mitteilung des Oberlandesgerichts begründeten sie diese damit, dass die Nutzung der "Lidl Plus"-App - anders als in den Teilnahmebedingungen angegeben - nicht kostenlos sei. Zwar müssten die Nutzer kein Geld zahlen, jedoch bezahlten sie mit ihren Daten. Lidl dürfe deshalb nicht behaupten, dass die Nutzung der App kostenlos sei. Zudem müsse Lidl einen "Gesamtpreis" angeben.

Gericht: Preis "ein zu zahlender Geldbetrag"

Nach Ansicht des Verbraucherrechtssenats am OLG Stuttgart sei es jedoch nicht zu beanstanden, dass Lidl bei der Anmeldung keinen Gesamtpreis angibt. Das deutsche Gesetz und zugrundeliegende europäische Normen verstünden einen Preis als einen zu zahlenden Geldbetrag und nicht als irgendeine sonstige Gegenleistung.

Es sei auch nicht irreführend, dass Lidl die Nutzung der App in den Teilnahmebedingungen als kostenlos bezeichnet. Der Begriff "kostenlos" bringe nur zum Ausdruck, dass der Verbraucher für die Nutzung der App kein Geld bezahlen müsse.

Rabatt-Apps weit verbreitet

Fast alle großen Handelsketten bieten Rabatt-Apps an, die Kunden auf ihren Smartphones verwenden können. Die Kundinnen und Kunden können darin Bonus- und Treueprogramme nutzen. Nach früheren Angaben des Discounters nutzen mehr als 100 Millionen Kunden weltweit die "Lidl Plus"-App.

Im Gegenzug erhalten die Einzelhändler dafür Daten der Nutzerinnen und Nutzer und können dadurch besser auf deren individuelle Vorlieben eingehen. So können die Unternehmen in der App zum Beispiel bestimmte Produkte bewerben und damit das Kaufverhalten beeinflussen.

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