Im zweiten Anlauf hat der Bundestag zwei neue Richterinnen und einen neuen Richter für das Bundesverfassungsgericht gewählt. Wie Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz bekanntgab, erhielten die von der SPD nominierten Kandidatinnen Sigrid Emmenegger und Ann-Katrin Kaufhold sowie der Unions-Kandidat Günter Spinner in geheimer Wahl jeweils die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Koalition war dabei auf Stimmen der Opposition angewiesen, wollte aber keine Stimmen der AfD.
Auf den bisherigen Arbeitsrichter Spinner entfielen bei der geheimen Abstimmung im Parlament 424 Ja-Stimmen bei 178 Nein-Stimmen und elf Enthaltungen. Für die Rechtswissenschaftlerin Kaufhold stimmten 440 Abgeordnete, 166 votierten dagegen, sieben enthielten sich. Die Verwaltungsrichterin Emmenegger kam auf 446 Ja-Stimmen, 161 Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen.
Große Erleichterung in der Koalition
Unions-Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU) sagte nach der Abstimmung im TV-Sender "Welt": "Es ist eine große Erleichterung, dass es so gut geklappt hat. Es sei wichtig gewesen, "dass die Koalition steht." Bundestagspräsidentin Julia Klöckner nannte es "gut, dass die Fraktionen jetzt zu einer klaren und breit getragenen Entscheidung gekommen sind". Die CDU-Politikerin sagte, damit werde die Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts sichergestellt.
Die Grünen hatten bereits im Vorfeld Zustimmung signalisiert. Die Linken ließen ihr Abstimmungsverhalten beim Unions-Kandidaten Spinner offen, stellten aber eine Unterstützung der beiden SPD-Nominierten in Aussicht. Die AfD lehnte im Vorfeld der Abstimmung die SPD-Kandidatinnen ab, unterstütze aber Spinner.
Personalstreit in der Union verzögerte Wahl
Ursprünglich sollte bereits im Juli über die Besetzung entschieden werden, doch der Wahlgang wurde damals kurzfristig abgesagt. Hintergrund war ein interner Konflikt in der Unionsfraktion um die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf, die daraufhin ihre Kandidatur zurückzog. Emmenegger wurde anschließend von der SPD nachnominiert.
Geheime und einstufige Wahl
Die Wahl im Bundestag war geheim – im Gegensatz zu den sonst meist namentlichen Abstimmungen. Das erschwerte die Planung für die Koalition, denn Fraktionsführungen können ihre Mitglieder nicht zur Geschlossenheit zwingen. Außerdem musste eine doppelte Mehrheit erreicht werden. Konkret heißt das:
- Zwei Drittel der abgegebenen Stimmen (ohne Enthaltungen)
- und zugleich mindestens die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.
Reuters/AFP/dpa(dkn,ans)
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