Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hält eine rasche Umsetzung der geplanten Neuregelung für ukrainische Flüchtlinge für dringend geboten. Nach Plänen der Bundesregierung sollen Ukrainer, die erst nach dem 31. März in Deutschland Schutz suchten, Leistungen wie andere Asylbewerber und damit kein Bürgergeld mehr erhalten. Schuster verweist auf zuletzt wieder gestiegene Flüchtlingszahlen aus dem vom russischen Angriffskrieg betroffenen Land.
Hintergrund sind politische Entscheidungen in Polen, wo das Aufenthaltsrecht für Ukrainer verschärft wurde. Künftig sollen sie Sozialleistungen wie Kindergeld nur noch dann erhalten, wenn sie in Polen arbeiten und Steuern zahlen. Über das Gesetz hatte es Streit zwischen der polnischen Regierung und dem neuen Präsidenten Karol Nawrocki gegeben.
Auch in Deutschland wird die sozialpolitische Behandlung der Ukraine-Flüchtlinge seit Längerem diskutiert. Mitte 2022 hatte die Bundesregierung beschlossen, Ukrainer – anders als etwa Asylbewerber – nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches II zu behandeln, ihnen also Bürgergeld zu gewähren. Hauptgrund war, dass in diesem Fall viele Beratungs- und Schulungsangebote aus einer Hand über die Jobcenter abgewickelt werden konnten.
Schuster will Regeländerung „besser gestern als morgen“
Schuster hält es für erforderlich, die geplante Änderung „besser gestern als morgen“ zu vollziehen. „Die aktuellen Entscheidungen bei unseren polnischen Nachbarn zeigen Wirkung. Und deshalb ist dieser Rechtskreiswechsel schnellstens notwendig.“ Deutschland schultere schon heute in Europa neben Polen den Löwenanteil bei der Unterstützung der Ukraine-Flüchtlinge, sagte er und verwies auf die Aufnahme von rund 1,3 Millionen Menschen.
Nach Angaben des Innenministeriums war die Zahl der Schutzsuchenden aus der Ukraine in Sachsen zuletzt stetig angewachsen.
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