Die Verhandlung und das geplante Urteil gegen die linksextremistische Person Maja T. finden nicht wie erwartet am 8. Oktober statt, sondern verzögern sich bis zum Jahr 2026. Dies bestätigten die Anwälte von T. auf Anfrage von WELT. Der zuständige Richter am Budapester Landgericht, József Sós, habe bei der letzten Sitzung am 2. Oktober mitgeteilt, dass in der kommenden Verhandlung am 8. Oktober statt einer Urteilsverkündung weitere Termine festgesetzt werden. Voraussichtlich wird der Prozess dann erst im Januar 2026 in Budapest fortgesetzt, erklärte Rechtsanwalt Sven Richwin.
Den Rechtsvertretern von Maja T. zufolge ist einer der Gründe, dass am 8. Oktober noch einmal Zeugen gehört werden sollen, die sich in vorherigen Aussagen gegenseitig widersprochen hätten. Die Verteidigung geht außerdem davon aus, dass ein neues Gutachten über die Verletzungen eingeholt wird. Beides hatte die Verteidigung beantragt und betrifft den Angriff auf einen Sänger einer „Blood-and-Honor“-Band, dessen bisherige Aussage aus Sicht der Anwälte nicht belastbar ist.
Das Landgericht Budapest wiederum reagierte nicht auf die Frage von WELT zu den Gründen für die Verzögerung. Prozessbeobachtern zufolge hatte der Richter gesagt, dass es am 8. Oktober „wenn überhaupt“ zu einem Abschluss der Beweisaufnahme komme. Das Gericht habe auf Antrag der ungarischen Staatsanwaltschaft außerdem eine Pressemitteilung des Generalbundesanwalts verlesen. Darin ging es um die Anklageerhebung gegen weitere sechs Mitglieder „einer linksextremistischen Vereinigung“, denen Taten in Erfurt, Magdeburg, Halle und Schwerin zur Last gelegt wurden. Dies solle „mutmaßlich die Bildung einer kriminellen Vereinigung“ untermauern, obwohl Maja T. daran gar keine Beteiligung vorgeworfen werde.
Für die Angehörigen von Maja T. und weitere Unterstützer um Vater Wolfram Jarosch, die sich „Solikomitee“ nennen, bedeutet die Verzögerung „ein weiteres Anhalten der Isolationshaft und der entwürdigenden Haftbedingungen“ für T. Dies teilte die Gruppe in einer Mitteilung nach der Verhandlung mit.
Maja T. beklagte Ende September erneut die Haftbedingungen. T. sei „mit Gewalt zur entwürdigenden Nacktkontrolle“ gezwungen worden, welche alle Gefangenen täglich betreffe. Dies erfolge bei T. und den anderen jeweils nach Hofgang, Besuchen, Arztbesuchen oder dem Einkaufen. Dies sei „entmenschlichend“, auch sei T. gezwungen worden, die Unterwäsche auszuziehen. Das Personal habe teilweise „Witze“ gerissen und T. absichtlich beim falschen Namen genannt. T. sei mit Schmerzgriffen fixiert worden, da T. sich dem Befehl widersetzt habe.
Seit fast anderthalb Jahren sitzt Maja T. in Untersuchungshaft in Budapest. Der non-binären, linksextremen Person, die ihren Passeintrag im Frühjahr 2025 von „männlich“ zu „divers“ änderte, werden schwere Körperverletzungsdelikte vorgeworfen. T. soll zusammen mit linken Aktivisten im Februar 2023 in Budapest mehrere Rechtsextremisten bei einer Versammlung angegriffen und verprügelt haben. T. soll außerdem Mitglied einer in Leipzig aufgebauten kriminellen Vereinigung geworden sein.
Das größere öffentliche Interesse jedoch gilt dem Vorgehen von Justiz und Behörden und der Überstellung. Maja T. wurde im Dezember 2023 in Berlin gefasst und kurz darauf in die JVA Dresden überführt. Die ungarischen Behörden hatten mehrere Personen mit europäischem Haftbefehl gesucht, darunter auch Maja T. Deutschland ist daran gebunden; daher lieferte die Berliner Justiz T. im Juni 2024 nach Ungarn aus. Das Bundesverfassungsgericht erklärte dies nach einem Eilantrag für rechtswidrig – eine Entscheidung, die bislang keine Folgen hatte. T. sitzt noch immer in Ungarn ein.
Eltern, Politiker und Aktivisten wollen, dass Maja T. nach Deutschland überführt wird. Sie stützen sich dabei auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Am 24. Januar 2025 (2 BvR 1103/24) bewerteten die Richter die Auslieferung als rechtswidrig. Das Kammergericht Berlin habe die Haftbedingungen in Ungarn nicht ausreichend geprüft, kritisierte das oberste deutsche Gericht. Auch Politiker von Gründen und Linkspartei sprachen sich für eine Rückholung aus, immer wieder kam es zu Randalen und Protesten mit dem Slogan „Free Maja“.
Der Begriff der „Isolationshaft“, den die Unterstützer von T. gebrauchen, ist schwer zu verifizieren. Den Anwälten von T. zufolge darf T. Kontakt nach außen halten und Besucher empfangen. „Isolationshaft“ hingegen bedeutet gemeinhin eine umfangreiche Abschottung der Gefangenen, wie sie etwa zu DDR-Zeiten in den Gefängnissen der Staatssicherheit erfolgte.
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