Rund um den Hauptstadtflughafen BER haben in diesem Jahr bereits sechsmal Drohnen den Flugverkehr gestört, zuletzt im September. Das teilte die Deutsche Flugsicherung (DFS) mit. Der Airport liegt damit im Vergleich zu weiteren 15 deutschen Verkehrsflughäfen im Mittelfeld. Spitzenreiter ist demnach Frankfurt am Main mit 37 Drohnensichtungen in den ersten neun Monaten vor Köln/Bonn (13) und Düsseldorf (10).
Insgesamt registrierte die DFS bis einschließlich September den Angaben zufolge 172 Behinderungen des Luftverkehrs durch Drohnen. Das sind jetzt schon mehr als im gesamten Vorjahr. 123 Fälle, also fast drei Viertel, passierten im Großraum von Flughäfen. Und dass, obwohl Drohnenflüge in einem Radius von 1,5 Kilometern um Airports herum verboten sind.
Wer die Drohnen steuerte, geht aus einer Übersicht der Flugsicherung nicht hervor. In vielen Fällen dürften Hobby-Piloten die Ursache sein. In der Regel melden Flugzeug-Piloten oder der Tower Drohnen. Die bundeseigene Flugsicherung entscheidet dann, welche Maßnahmen eingeleitet werden.
„Drohnen können die An- und Abflüge gefährden, daher reagieren wir immer sofort“, schilderte eine DFS-Sprecherin. „Sobald uns eine Drohnensichtung bekannt wird, erteilt unser Tower nur noch Freigaben für den nicht betroffenen Bereich des Flughafens.“ Im Extremfall werden die An- und Abflüge demnach in einer solchen Situation ganz eingestellt. Alle Aktivitäten würden eng mit dem Flughafen und der Polizei abgestimmt.
Auch in Frankfurt kam es zu einem Vorfall. Nach der Sichtung einer Drohne am Flughafen Frankfurt am Donnerstag hat die Polizei den Drohnenpiloten festgenommen. Da die Drohne bei dem Vorfall in der Flugverbotszone des größten deutschen Flughafens sogleich sichergestellt werden konnte, war keine Unterbrechung des Flugbetriebs nötig, wie ein Frankfurter Polizeisprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet.
Es habe keine Hinweise auf Verbindungen des festgenommenen 41-Jährigen zu Russland gegeben, sagte der Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Es komme immer wieder vor, dass private Drohnen illegal etwa über Gefängnisse, Flughäfen und Bundeswehrstandorte flögen, um mit Kameras verbotene Aufnahmen zu machen. Preiswerte Drohnen „gibt es heute ja wie Sand am Meer“, ergänzte der Polizeisprecher.
Flugbetrieb bereits am Donnerstag unterbrochen
Bereits am Donnerstagabend hatten Drohnensichtungen den Flugbetrieb am Flughafen München vorübergehend lahmgelegt. Zahlreiche Flüge fielen aus oder mussten auf benachbarte Flughäfen wie Nürnberg oder Stuttgart umgeleitet werden. Rund 3.000 Passagiere waren davon betroffen. Hunderte Menschen mussten die Nacht auf in den Terminals aufgestellten Feldbetten verbringen. Im Laufe des Freitags hatte es dann keine größeren Behinderungen mehr gegeben. Am frühen Morgen wurde der Flugbetrieb wieder aufgenommen. Der Betrieb normalisierte sich im Laufe des Tages – bis zum Abend.
Luftfahrtexperten fordern eine Pflicht zum Kennzeichnen von Drohnen als Konsequenz aus den jüngsten Zwischenfällen an Flughäfen. „Wir brauchen eine komplette und verpflichtende Sichtbarkeit aller legalen Drohnen, damit sie schnell von illegalen unterschieden werden können“, sagte der Vorsitzende des Europäischen Verbands für unbemannte Luftfahrt, Gerald Wissel, der Deutschen Presse-Agentur.
Er sieht Flughäfen in Deutschland nicht vor Drohnen geschützt. Da schwer einzuschätzen sei, wohin eine Drohne fliege, müsse ein „virtueller Zaun“ an allen Flughäfen errichtet werden, damit sie nicht weiterfliegen.
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