Angesichts der jüngsten Drohnensichtungen hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) weitere Details seiner geplanten Abwehrmaßnahmen vorgestellt. „Wir werden eine eigene Drohnenabwehreinheit bei der Bundespolizei aufstellen“, sagte Dobrindt am Samstag in München. Dobrindt sprach von einem „Wettlauf“ und „Wettrüsten“ zwischen Bedrohung durch Drohnen und deren Abwehr. „Diesem Wettrüsten wollen wir uns stellen“, sagte der CSU-Politiker.

Dobrindt will auch ein gemeinsames Drohnenabwehrzentrum schaffen. „Wir haben heute schon Fähigkeiten, sowohl bei Bundespolizei, bei Zoll, bei BKA, in den Länderbehörden. Wir wollen diese Fähigkeiten aber deutlich ausbauen und wir wollen dafür sorgen, dass die Kommunikation zwischen Ländern und Bund und die Analysefähigkeit stärker wird“, sagte der Minister.

Mit einer bereits angekündigten Änderung des Luftsicherheitsgesetzes soll die Bundeswehr rechtlich befähigt werden, der Polizei Amtshilfe beim Abschuss von Drohnen etwa in größerer Höhe zu leisten. Eine Grundgesetzänderung sei dafür nicht nötig. Die für die Gefahrenabwehr im Inland zuständige Polizei solle für die Drohnenabwehr bewaffnet werden. Die entsprechenden Kompetenzen von Bund und Ländern sollten gebündelt werden.

Dobrindt: Nicht jede Drohne ist eine Bedrohung

Zu den Hintergründen der jüngsten Drohnen-Überflüge am Flughafen München äußerte er sich nicht. Dobrindt betonte aber, nicht jede Drohne sei eine Bedrohung: „Auch vieles davon, selbst wenn es von ausländischen Mächten initiiert und gesteuert ist, ist Teil einer gezielten Provokation, nicht automatisch immer eine Bedrohung.“

Dobrindt hatte die für Inneres und Migration zuständigen Minister mehrerer europäischer Staaten eingeladen, hauptsächlich um erneut über eine Verschärfung der europäischen Asylpolitik zu beraten. Vertreten waren nach deutschen Angaben Belgien, Dänemark, Luxemburg, die Niederlande, Polen, Schweden und die Schweiz. Bei der angestrebten Einrichtung von Abschiebezentren in Drittstaaten dämpfte Dobrindt allerdings die Erwartungen und verwies auf juristische Hürden.

Zuletzt waren wiederholt Drohnen auch über sicherheitskritischen Einrichtungen in mehreren EU- und Nato-Staaten gesichtet worden. Russland hatte Vorwürfe entsprechender Aktivitäten zurückgewiesen. Der Flughafen München war wegen Drohnenalarms wiederholt gesperrt worden, was zu erheblichen Einschränkungen des Flugverkehrs geführt hatte.

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