- Verbraucherorganisation Foodwatch kritisiert, dass eine geplante EU-Regelung, Veggie-Produkte wegen angeblicher Verwechslungsgefahr umzubenennen, unsinnig sei.
- Die deutsche Fleischbranche sieht durch klare Kennzeichnungen keine Gefahr der Verbrauchertäuschung bei Veggie-Produkten.
- Laut Rügenwalder Mühle sind bekannte Bezeichnungen für Veggie-Produkte wichtig für Verständnis und Verkauf.
Haben Sie schonmal die Tofuwurst mit der Thüringer Bratwurst verwechselt? Oder versehentlich statt Schweineschnitzel die Veggie-Variante aus dem Kühlregal genommen?
Glaubt man der Europaabgeordneten Céline Imart von der konservativen EVP, besteht in europäischen Supermärkten genau dieses Verwechslungsrisiko. Deshalb soll eine EU-Landwirtschaftsverordnung so geändert werden, dass vegane und vegetarische Varianten von Steak, Schnitzel und Wurst künftig andere Namen tragen müssen.
Andreas Winkler, Sprecher der Verbraucherorganisation Foodwatch, hält von diesem Vorschlag wenig: "Niemand kauft versehentlich Tofu-Würstchen, weil er glaubt, es seien Rinderknacker. Das ist absoluter Unsinn, dass solche Bezeichnungen wie Schnitzel, Würstchen oder Burger für vegane Produkte verboten werden sollen."
Strengere Regelungen in Frankreich
Doch die Gegenseite – teils unterstützt von der Fleischbranche – bezieht sich ebenfalls auf den Verbraucherschutz. Und die französische Regierung überzeugte sie damit bereits. Was Burger, Filet oder Wurst heißt, darf in Frankreich seit 2024 nicht mehr aus vegetarischen oder pflanzlichen Eiweißen hergestellt werden.
Die Fleischbranche in Deutschland sieht das allerdings anders. Weil deutsche Lebensmittelleitlinien eine deutliche Kennzeichnung vorschreiben, sei der angebliche Etikettenschwindel beim Veggie-Burger schlicht nicht vorhanden, sagt Horst Koller, Geschäftsführer des Bundesverbandes der deutschen Wurst- und Schinkenproduzenten. In Deutschland bestehe keine Gefahr der Verbrauchertäuschung: "Durch unsere Leitsätze, die im Grunde für vegetarische und vegane Produkte gelten, sind wir hinreichend und transparent geschützt. Vor jedem Produkt muss 'vegan' oder 'vegetarisch' stehen, wenn es einem tierischen Produkt ähnelt."
"Bratstück" lässt sich schlecht vermarkten
Dass Kunden in der Lage sind, die aktuellen Produktnamen richtig zu verstehen, bestätigt auch ein Anruf bei der Rügenwalder Mühle. Das Unternehmen stellt sowohl Fleisch- als auch Ersatzprodukte her, macht aber schon eine Weile den größeren Teil seines Umsatzes mit Veggie-Alternativen.
Eine Anlehnung an bereits bekannte Produkte sei wichtig für den Erfolg, sagt Laura Gosciejewicz, Sprecherin des Unternehmens, nicht nur aus Marketingsicht: "Mit einem veganen 'Bratstück' können Sie auch als Verbraucherin oder als Verbraucher nicht so viel anfangen wie mit einem veganen Schnitzel. Dann weiß ich, wonach das schmeckt und wie lange das in die Pfanne muss."
Der Ausgang der Abstimmung dürfte ungewiss sein. Mindestens so ungewiss wie neue Bezeichnungen für die Fleisch-Ersatzprodukte, denn "Bratstück" wird es nicht, da war sich die Rügenwalder Sprecherin sicher. Neue Namen müssten die Hersteller aber auch nicht sofort finden. Denn auch wenn das EU-Parlament am Mittwoch dafür stimmt, Namen wie Schnitzel, Steak und Co. künftig nur noch für echte Fleischprodukte zuzulassen: Auch die EU-Mitgliedsstaaten müssten einer Gesetzesänderung noch zustimmen.
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