Menschen mit gutem Einkommen sollen im kommenden Jahr höhere Sozialabgaben zahlen. Das Bundeskabinett verabschiedete eine Verordnung zur Änderung der Beitragsbemessungsgrenzen. Dadurch werden bei Gutverdienerinnen und -verdienern auf einen größeren Teil des Einkommens Sozialbeiträge fällig. Die jährliche Neufestlegung der Beitragsbemessungsgrenzen ist an die Lohnentwicklung gekoppelt.
Für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gilt der Verordnung zufolge im nächsten Jahr eine Bemessungsgrenze von 8.450 Euro im Monat. Das sind 400 Euro mehr als 2025. Auf Einkünfte bis zu dieser Höhe müssen Rentenbeiträge gezahlt werden, auf darüber liegende Einkünfte nicht. Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Grenze von 5.512,50 Euro auf 5.812,50 Euro im Monat.
Angehoben wird auch die Einkommensgrenze, ab der die Pflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wegfällt. Sie liegt derzeit bei 6.150 Euro, nächstes Jahr sind es 6.450 Euro. Wer mehr verdient, kann in eine private Kranken- und Pflegeversicherung wechseln.
Maßgeblich für die neuen Werte im kommenden Jahr ist die durchschnittliche Lohnentwicklung 2024. Laut Bundesarbeitsministerium wurde eine Steigerung um 5,16 Prozent berechnet. Das ist relativ viel, deshalb steigen auch die Beitragsbemessungsgrenzen verhältnismäßig stark. Vor dem Inkrafttreten der Verordnung ist noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich.
Einem Bericht der „Bild“ zufolge betrifft die Erhöhung rund 2,1 Millionen Angestellte.
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