Der Kreistag im niedersächsischen Peine hat eine Arbeitspflicht für Asylbewerber beschlossen. Der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU und FDP angenommen, während SPD und Grüne dagegen votierten. Über den Vorgang berichtete zunächst die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ (HAZ). Die Kreisverwaltung soll nun die Umsetzung vorbereiten.
Landrat Henning Weiß (SPD) äußerte sich kritisch zu dem Beschluss, der vorsieht, Flüchtlinge zu gemeinnützigen Tätigkeiten heranzuziehen. Das Vorhaben sei „nicht einfach“, sagte Weiß der „HAZ“. Problematisch sei vor allem, dass die vorgesehenen Arbeiten keine regulären Arbeitsplätze ersetzen dürfen. Denkbar seien Tätigkeiten bei den so genannten Tafeln, im Tierheim oder bei der Pflege öffentlicher Grünflächen.
Von den rund 850 registrierten Asylbewerbern im Landkreis dürften jedoch einige von der Regelung ausgenommen sein – etwa Minderjährige, Schwangere, Alleinerziehende oder Personen, die bereits in Arbeit oder Integrationskursen sind. Für die Umsetzung rechnet der Landrat mit Kosten von rund 250.000 Euro. Darin enthalten sind Aufwandsentschädigungen von 80 Cent pro Stunde sowie Fahrt- und Betreuungskosten.
Befürworter und rechtliche Grundlage
Der CDU-Landtagsabgeordnete und Kreistagsmitglied Christoph Plett verteidigte die Entscheidung. Kritik an der Arbeitspflicht sei überzogen, sagte er dem NDR. Gemeinnützige Tätigkeiten habe es bereits zuvor gegeben, und Arbeit könne zur besseren Integration beitragen.
Nach Angaben des niedersächsischen Städtetags ist Peine die erste Kommune im Land, die eine solche Pflicht beschließt. „Dafür sind die rechtlichen und bürokratischen Hürden eigentlich zu hoch“, sagte Geschäftsführer Jan Arning.
Die rechtliche Grundlage für eine Arbeitspflicht findet sich im Asylbewerberleistungsgesetz. Demnach können arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Asylbewerber verpflichtet werden, gemeinnützige Tätigkeiten auszuüben. Bei unbegründeter Ablehnung drohen Leistungskürzungen.
Fall in Thüringen sorgte für Aufsehen
Immer wieder kam es in verschiedenen Regionen zu ähnlichen Debatten um den Einsatz von Asylbewerbern. Bereits im Mai hatte ein ähnlicher Fall in Thüringen für Aufsehen gesorgt: Ein Asylbewerber aus dem Iran hatte gegen eine Arbeitsverpflichtung geklagt, wurde jedoch vom Landessozialgericht abgewiesen. Er sollte aufgrund seiner beruflichen Vorerfahrung als IT-Helfer in einem Krankenhaus arbeiten, hatte die Tätigkeit jedoch verweigert. Das Gericht sah darin keine unzumutbare Arbeit.
Mit dem Beschluss aus Peine könnte nun eine erneute neue Debatte über die rechtlichen Grenzen und die gesellschaftlichen Folgen einer Arbeitspflicht für Asylbewerber entstehen.
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