Nach Vorwürfen gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Tilman Kuban genießt dieser keine Immunität des Bundestags mehr und lässt außerdem sein Amt in der Fraktion ruhen. Das erfuhr WELT aus Kreisen der Unionsfraktion. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet.
Der Immunitätsausschuss des Bundestags war am 9. Oktober darüber informiert worden, dass die Staatsanwaltschaft in der Angelegenheit ein Ermittlungsverfahren einleiten will. Ausschussteilnehmer sprechen von einem „staatsanwaltschaftlichen Vorgang“ gegen Kuban. Richtet sich ein Ermittlungsverfahren gegen einen Bundestagsabgeordneten, muss die Staatsanwaltschaft den Immunitätsausschuss darüber informieren.
Am Beginn einer Legislaturperiode verständigt sich das Plenum in aller Regel darauf, dass die Immunität der Abgeordneten aufgehoben wird, sie kann aber auf Verlangen des Petitionsausschusses wieder in Kraft gesetzt werden. Das wäre allerdings ein ungewöhnlicher Vorgang, der vom üblichen Verfahren abweicht. Die Wahrung der Immunität dient dem Schutz der Funktionsfähigkeit des Parlaments. Die ist bei zurückliegenden Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden in aller Regel nicht gefährdet gewesen. Auch im Fall Tilman Kubans verzichtete der Petitionsausschuss darauf, dass seine Immunität wiederhergestellt wird. Dafür bedurfte es in dem Gremium keines formellen Beschlusses, weil niemand im Ausschuss einen entsprechenden Antrag stellte.
Am 10. Oktober beriet daraufhin die Fraktionsführung der Union über das weitere Vorgehen. Das Ergebnis war, dass Kuban vorerst sein Amt als Sprecher und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Angelegenheiten der Europäischen Union ruhen lässt. Sein Stellvertreter Roland Theis rückt vorerst nach. Man nehme die Vorwürfe gegen Kuban „sehr ernst“, aber es gelte die Unschuldsvermutung, betonte ein Sprecher der Fraktion. Ein Ausschluss aus der Fraktion sei derzeit kein Thema. Auch um sein Mandat muss Kuban vorerst nicht fürchten, das Mandat sei „frei“, heißt es in der Fraktion, darauf könne man keinen Einfluss nehmen. Kuban fehlte in der letzten Sitzungswoche, weil er krankgemeldet war.
Bericht über Vorwürfe der Ehefrau
Nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung stellte Kubans Frau Dominique Emerich Strafanzeige gegen ihren Noch-Ehemann. Die Vorwürfe sollen dem Bericht zufolge im Zusammenhang mit Streitigkeiten im Zuge der Trennung des Paares stehen. Weitere Details sind nicht bekannt. Emerich sagte der Zeitung: „Es ist zutreffend, dass mein Mann und ich seit mehreren Monaten offiziell getrennt sind. Zu allem anderen möchte ich mich nicht äußern.“ Kuban und Emerich sind seit September 2023 verheiratet.
Kuban teilte der Unionsfraktion in einer E-Mail, die WELT vorliegt, am Mittwoch mit: „Liebe Kollegen, in den nächsten Stunden werden Informationen über mich öffentlich, über die ich euch vorab informieren möchte: Meine Frau und ich haben uns vor einigen Monaten getrennt. Dies ist für uns eine sehr belastende Zeit. In diesem Zusammenhang werden mir Dinge vorgeworfen, die ich vehement bestreite. Gleichzeitig befinden wir uns leider in einem sehr streitigen Sorgerechtsverfahren, dabei geht es auch um den Umgang mit unserem Sohn. Der Schutz der Privatsphäre ist mir wichtig, aber ich gehe offen mit der Situation um. Ich bin erreichbar, falls ihr Fragen habt.“
Kuban stand von 2019 bis 2022 an der Spitze der CDU-Nachwuchsorganisation Junge Union. Im Jahr 2021 wurde er in den Bundestag gewählt.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.