Ein Richter des Landgerichts Bonn hat in einem Urteil ungewöhnlich scharfe Kritik an der US-Regierung von Präsident Donald Trump geübt. In der schriftlichen Begründung bezeichnete ein Richter der 13. Zivilkammer die aktuelle Regierung in Washington als „offen rechtsextremistisch-populistisch“. Es gebe „deutlich anti-demokratische, anti-rechtsstaatliche, autokratische bis faschistische Tendenzen“. Über das Urteil berichtete der „Kölner Stadt-Anzeiger“.

In dem Verfahren hatte ein Nutzer eines internationalen sozialen Netzwerks Auskunft darüber verlangt, ob US-Geheimdienste Zugriff auf seine Daten gehabt hätten. Das Gericht wies die Klage ab. In seiner Begründung nahm der zuständige Richter dann weitreichende politische Wertungen vor.

Dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ zufolge heißt es in der Urteilsbegründung, die Datenschutzanforderungen in den USA seien im Vergleich zu Europa weitaus geringer – was „die Aussagen des aktuellen Vizepräsidenten der USA J.D. Vance im Februar 2025 in München, wonach angeblich die Freiheitsrechte der Bürger in Deutschland weniger geschützt seien als in den USA – auch aus anderen Gründen – der Lächerlichkeit preisgibt“.

Laut dem Bericht fügte das Gericht hinzu, der US-amerikanische Staat habe „seitdem wenig bis gar nichts dazu gelernt“. Angesichts einer „inzwischen offen rechtsextremistisch-populistischen Regierung in den USA unter ihrem aktuellen Präsidenten Donald Trump, die inzwischen sogar jahrzehntelange Bündniszusagen in Frage stellt“, überrasche das nicht.

Rechtsextremisten seien, so der Richter, „gerichtsbekannt immer schon die größten Feinde individueller Freiheit“, während sie „sich zugleich ständig – die Lüge beharrlich wiederholend – als ihre angeblich größten Verteidiger gerieren“.

US-Botschaft reagiert mit Irritation

Ein Sprecher der US-Botschaft in Berlin zeigte sich irritiert. Auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ erklärte er, die Vereinigten Staaten und Deutschland teilten „westliche und demokratische Werte“. Ohne direkt auf das Bonner Urteil einzugehen, verwies der Sprecher zugleich auf die Sorge der US-Regierung über „Zensurmaßnahmen und die Verfolgung politischer Gegner“ in Deutschland. Man solle, wie Vance es in München angemahnt habe, „die freie Meinungsäußerung fördern“. Die US-Regierung sei „besorgt über das Potenzial eines demokratischen Rückschritts in Deutschland aufgrund der erwogenen Schritte zum Verbot populärer Oppositionsparteien“.

Eine Sprecherin des Landgerichts Bonn teilte auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeigers“ mit, man „kommentiere grundsätzlich keine Urteile“, auch keine ungewöhnlichen. Das nordrhein-westfälische Justizministerium verwies auf die richterliche Unabhängigkeit. „Richter urteilen in richterlicher Unabhängigkeit nach Artikel 97 Grundgesetz, daher bewertet und kommentiert der Minister grundsätzlich keine Urteile oder Urteilsbegründungen“, sagte ein Sprecher gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

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