- Fast die Hälfte der Solo-Selbstständigen hat im Alter weniger als 1.500 Euro monatlich zur Verfügung.
- Selbstständigenverband und VdK kritisieren die Aktivrente dafür, dass Selbstständige von dieser Steuervergünstigung ausgeschlossen werden.
- Der VdK fordert eine Einbeziehung aller Selbstständigen in die gesetzliche Rente, während viele Selbstständige selbst vorsorgen wollen.
Die Selbstständigen sind keine einheitliche Gruppe und so sind auch ihre Alterseinkommen sehr unterschiedlich. Da gibt es die Freiberufler wie Zahnärzte oder Architektinnen, die durch Versorgungswerke abgesichert sind.
Es gibt aber eben auch viele, vor allem Solo-Selbstständige, denen es deutlich weniger gut geht. Laut dem jüngsten Alterssicherungsbericht der Bundesregierung hat fast die Hälfte der ehemals Selbstständigen im Alter weniger als 1.500 Euro netto monatlich zur Verfügung. Knapp viereinhalb Prozent beziehen Grundsicherung.
Kritik am Ausschluss der Selbstständigen
Mit Blick auf Ihre Situation sagt Thomas Maas, Geschäftsführer der Selbstständigen-Plattform freelancermap: "Dann ist es umso trauriger, dass genau solche Leute nicht mit eingeschlossen sind. Jetzt führen wir gerade endlich eine Reform am Arbeitsmarkt durch und jetzt werden Selbständige nicht daran teilhaben. Das ist eine absolut ungerechtfertigte Ungleichbehandlung".
Das findet auch Andreas Lutz. Lutz ist Vorstandsvorsitzender des Verbands der Gründer und Selbstständigen in Deutschland (VGSD). Er habe nichts gegen die Aktivrente. Es sei vielmehr eine mutige Entscheidung, von der viele Rentner profitieren würden.
Das wünscht sich Lutz aber auch für die Selbstständigen: "Es handelt sich um Steuervorteile von bis zu 919 Euro pro Monat, die man spart. Es ist so: Angestellte zahlen dann keine Steuern, Selbständige zahlen bis zu 920 Euro Steuern pro Monat. Das ist ungerecht".
VdK: "Steuerrechtliche Ungleichbehandlung"
Der Begründung der Bundesregierung kann Lutz nichts abgewinnen. Die hatte unter anderem argumentiert, dass Selbstständige eben nicht in die Rentenkasse einzahlen: "Es gibt schon ganz viele Selbständige, die pflichtweise in die Rentenversicherung einzahlen. Die sind auch ausgeschlossen". Er findet es zynisch, dass ihnen unterstellt wird, sie würden ohnehin aus Freude weiterarbeiten und bräuchten daher keinen Anreiz.
Nicht nur die Selbstständigen sehen sich ungerecht behandelt. Auch der Sozialverband VdK erkennt eine Unwucht in den Plänen der Bundesregierung. Laut Rentenexperte Michael Popp sieht der VdK viele steuerrechtliche Ungleichbehandlungen: "Das darf der Gesetzgeber auch machen – die Menschen ungleich behandeln. Und das macht er auch, wenn wir etwa an Vermögen und Erbschaften denken. Aber er muss es gut begründen. Und das hat der Gesetzgeber, wenn man in den Gesetzentwurf reinschaut, hier nicht sehr gut begründet".
Debatte um Vorsorgepflicht bei Selbstständigen
Der VdK wirbt dafür, alle Selbstständigen in die gesetzliche Rente einzubeziehen. Entsprechende Pläne stünden seit 2017 in den Koalitionsverträgen, sagt Popp. Passiert sei aber bislang nichts.
Der Selbstständigenverband ist laut Verbandschef Lutz offen für eine Altersvorsorgepflicht. Einig ist man sich unter den Selbstständigen aber offenbar nicht.
Die Frage nach einer Pflichtversicherung habe man bei einem Branchenkongress in diesem Jahr breit diskutiert, sagt Thomas Maas von der Plattform freelancemap: "Durch die Gespräche mit Freiberuflern, Solo-Selbständigen und Selbständigen kam heraus, dass die Pflichtversicherung absolut nicht gewünscht ist".
Viel lieber wollten die Befragten selbstständig vorsorgen, sagt Maas. Und das machten die meisten auch.
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