Die AfD versucht sich gerichtlich rund 2,3 Millionen Euro von der Bundestagsverwaltung zurückzuholen, die diese wegen des Verdachts auf eine sogenannte Strohmann-Spende einbehalten hat. Eine Sprecherin des Berliner Verwaltungsgerichts bestätigte den Eingang einer entsprechenden Klage (VG 2 K 410/25) der AfD vom August. Die Wochenzeitung „Zeit“ hatte zuvor berichtet.
Demnach möchte die Partei eine an die Bundestagsverwaltung weitergeleitete Spende mit der Begründung, diese sei zulässig gewesen, zurückgezahlt haben. Ein Verhandlungstermin stehe noch nicht fest.
Die Geschichte reicht zurück in den Bundestagswahlkampf Anfang des Jahres: Damals wurden in Deutschland in auffälligem Gelb gehaltene Großplakate aufgestellt, auf denen Union, SPD und Grüne in der Migrations-, Energie- oder Wirtschaftspolitik attackiert und die AfD als „bürgerliche Alternative“ empfohlen wurde.
Verantwortlich dafür soll der Österreicher Gerhard Dingler gewesen sein. Der Bundestag, dem Großspenden gemeldet werden müssen und der sie dann veröffentlichen muss, nannte eine Summe von 2,35 Millionen Euro.
Österreicher soll Plakate als Strohmann gekauft haben
Später gab es Berichte, wonach das Geld über Dingler nur weitergeleitet gewesen sein und von einem anderen AfD-Gönner stammen könnte. In Österreich wurde ermittelt. Die Bundestagsverwaltung bekam nach eigenen Angaben den Hinweis, dass Dingler zuvor „eine Überweisung eines noch höheren Betrages von Henning Conle erhalten habe, der als Unterstützer der AfD hier aktenkundig ist“. Das wäre eine unzulässige sogenannte Strohmann-Spende, die Parteien nicht annehmen dürfen.
Die AfD überwies vorsorglich das Geld an die Bundeskasse „zur Verwahrung“, kündigte aber bereits an, wahrscheinlich den Rechtsweg zu beschreiten. Dingler habe gegenüber der Partei mehrfach versichert, dass die Sachspende aus seinem privaten Vermögen komme und nicht im Auftrag von Dritten erfolgt sei. Die AfD habe „keine Hinweise auf eine mögliche Strohmann-Spende feststellen können“, zitiert die „Zeit“ Schatzmeister Carsten Hütter. Seine Partei habe ihre Sorgfaltspflicht erfüllt.
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