Die neue Grundsicherung soll – genauso wie bisher das Bürgergeld – von den Jobcentern der Bundesagentur für Arbeit abgewickelt werden. Die meisten Jobcenter sind gemeinsame Einrichtungen von Bund und Kommunen. Nur wenige werden in Eigenregie einer Kommune oder eines Landkreises betrieben. In Mitteldeutschland sind das insgesamt 15.

Dazu gehört auch der Landkreis Greiz. Hier hat Landrat Ulli Schäfer mit der geplanten neuen Grundsicherung Bauchschmerzen. Schäfer sagt, man hätte sich mehr Druck gewünscht, um gleich sanktionieren zu können und nicht in mehreren Etappen den Menschen hinterherrennen zu müssen. "Das ist aufwendiger als vorher."

Landrat Ulli SchäferBildrechte: Kathleen Bernhardt

Soll heißen: Leistungsbezieher der Grundsicherung schließen künftig laut Entwurf einen Kooperationsvertrag mit dem Jobcenter. Wird ihnen Leistung gekürzt, weil sie zum Beispiel Termine nicht einhalten, können sie juristisch klagen und zwar häufiger als bisher. Eine Klagewelle wird befürchtet.

Hinzu komme, so der Greizer Landrat: "Dass wir jetzt hier verschiedene Verträge und Vereinbarungen abschließen müssen, und wenn dann derjenige sagt, upps, ich hab verschlafen, es tut mir leid, dann gibt’s halt das Folgegespräch und noch ein Gespräch, bevor wir überhaupt sanktionieren können. Schäfer betont, das sei ein enormer Aufwand für alle, was nicht hilfreich sei.

Das ist ein enormer Aufwand für alle und das ist nicht hilfreich.

Ulli SchäferLandrat Landkreis Greiz

Gerade für die Landkreise und Kommunen, die die Jobcenter in Eigenregie betreiben, sei dass nicht zu stemmen. Sie rechnen mit mehr Bürokratie, langwierigen juristischen Verfahren und mit viel mehr Kosten als vorher.

Landkreistag fordert Prüfung des Gesetzentwurfs

Der Deutsche Landkreistag fordert deshalb eine gründliche Prüfung des Gesetzentwurfs, sagt Sozialdezernentin Irene Vorholz und erhänzt, man habe die Jobcenter um Rückmeldung gebeten und besagt: "Guckt Euch das bitte an aus Sicht der Praxis an, wie ist das vom Aufwand her? Und wenn es mehr Aufwand ist, auch wenn der richtig ist, der Aufwand – denn wir wollen ja eine stärkere Verbindlichkeit – dann muss dafür der Bund auch die Verwaltungskosten übernehmen."

Städte- und Gemeindebund befürchtet keine neue Klagewelle

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht die geplanten Änderungen bei der Grundsicherung weniger kritisch. Hier teilt Sprecher Alexander Handschuh schriftlich auf Anfrage mit: "Eine besondere Gefahr durch eine Klagewelle sehen wir nicht. Klagen bei Leistungskürzungen gibt es im Sozialbereich schon heute. Es braucht eine klare Handhabe, um die Verletzung von Mitwirkungspflichten zu sanktionieren. Die Zahl der Totalverweigerer ist gemessen an den gesamten Bürgergeldbeziehern mit 14.000 relativ gering."

Erste mögliche Präzedenzfälle wären Aufgabe der Sozialgerichte, so Handschuh. Deren Rechtssprechung könne dann Grundlage für die zukünftige Praxis von Leistungskürzungen sein.

Der Zeitplan für das Gesetzesvorhaben zur neuen Grundsicherung ist offen, bisher steht noch nicht fest, wann der Kabinettsbeschluss vorliegen soll.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.