Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat in zwei Fällen grünes Licht für die Abschiebung von Syrern in ihre Heimat gegeben. Damit wies das Gericht die Eilanträge von zwei Syrern gegen Bescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ab. „Rückkehrern nach Syrien drohen dort keine relevanten Gefahren (mehr)“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts zu den Urteilen. (Az.: 17 L 3613/25.A und 17 L 3620/25.A).
In ihren Heimatprovinzen der Kläger – Damaskus und Latakia – gebe es nicht so viel willkürliche Gewalt, dass die beiden dort einer ernsthaften individuellen Bedrohung ihres Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit ausgesetzt seien, heißt es in dem Urteil. Sofern es noch Gewalt gebe, handle es sich um Einzelfälle. Das Gericht sah keine Verschlechterung der Sicherheitslage in diesem Jahr.
Syrern drohe auch nicht die Verelendung bei ihrer Rückkehr, führte es aus. Es gebe Rückkehr- und Hilfsprogramme. Würden diese sowie aktuelle Erkenntnisse über Syrien berücksichtigt, sei keine allgemeine Notlage erkennbar. Dabei sei es nicht maßgeblich, ob das Existenzminimum in Syrien nachhaltig oder auf Dauer sichergestellt sei.
Die beiden Syrer hatten zuvor erfolglos versucht, in Österreich Flüchtlingsschutz zu bekommen. Abschiebungsschutz könne nur noch in Ausnahmefällen gewährt werden, erklärte das Düsseldorfer Gericht nun. Die Entscheidungen betreffen einen 46-jährigen syrischen Koch und seinen 26-jährigen Sohn. Beide Männer sind in Deutschland nicht straffällig geworden und müssen nun mit ihrer Abschiebung rechnen.
Ähnlich hatte bereits im September das Kölner Verwaltungsgericht entschieden. Nicht jeder Syrer habe Anspruch auf asylrechtlichen Schutz in Deutschland, urteilte es im Fall eines Klägers aus der kurdisch verwalteten Provinz Hassaka. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied im Mai, dass es keinen Grund mehr dafür gebe, Entscheidungen über Asylanträge von Syrern in Deutschland aufzuschieben.
Im Juli befand auch das Oberverwaltungsgericht Münster, dass in Syrien keine ernsthafte Bedrohung für Leib und Leben mehr gegeben sei. Die Richter lehnten es ab, einem Schlepper den Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz zuzusprechen.
Wadephul und die Union debattieren über Syrien-Rückkehrer
In der Politik läuft derzeit eine Diskussion über die Rückkehr syrischer Flüchtlinge. Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) äußerte sich kürzlich bei einem Besuch in Syrien zurückhaltend über eine mögliche Rückkehr. Auf einer Unionsfraktionssitzung am Dienstag verteidigte er seine Einschätzung der Lage und erklärte, Syrien sei zerstörter als Deutschland 1945.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wiederum stellte klar, dass er keine Bedenken gegen Abschiebungen nach Syrien habe und nach dem Ende des Bürgerkriegs auch keinen Asylgrund mehr für Menschen aus Syrien sehe. „Der Bürgerkrieg in Syrien ist beendet. Es gibt jetzt keinerlei Gründe mehr für Asyl in Deutschland und deswegen können wir auch mit Rückführungen beginnen“, sagte Merz.
Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte am Mittwoch: „Wir reden über den Wiederaufbau in Syrien, und wir reden darüber, wie in Syrien die Voraussetzungen geschaffen werden, um eine geordnete Rückkehr der Kriegsflüchtlinge zu ermöglichen.“ In der Rückkehrfrage gehe es auch um „ein komplexes rechtsstaatliches Verfahren“.
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