In der Debatte um Einsparmöglichkeiten in der Pflege sorgt ein Vorstoß der Pflegebeauftragten der Bundesregierung für Kritik. Am Samstag hatte Katrin Staffler sich beim Redaktionsnetzwerk Deutschland dafür ausgesprochen, den sogenannten Entlastungsbetrag stärker als bisher auf den Prüfstand zu stellen. Der Betrag in Höhe von maximal 131 Euro im Monat soll Betroffenen mit Pflegegrad 1 ermöglichen, Hilfen im Haushalt zu finanzieren.

Im Vordergrund müsse stehen, „die Selbstständigkeit zu Hause so lange wie möglich zu erhalten“, betonte die Pflegebeauftragte. Dafür will die CSU-Politikerin den medizinischen Dienst stärker in die Pflicht nehmen. Bislang stelle dieser bei der Begutachtung lediglich fest, welcher Pflegegrad vorliege.

„Was aus meiner Sicht nicht hilfreich wäre, wenn das Geld dazu verwendet wird, dass jemand anderes die Wohnung putzt, während der Pflegebedürftige, für den Aktivierung möglicherweise hilfreich wäre, nur auf der Couch hockt“, fügte Staffler mit Blick auf den Entlastungsbetrag hinzu. „Das birgt doch die Gefahr, noch immobiler zu werden. Gerade Bewegung ist im Alter enorm wichtig, um den Kreislauf zu stärken und dem Muskelabbau entgegenzuwirken.“

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz widersprach. „Putzen ist keine Physiotherapie“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Er nannte die Äußerungen der Pflegebevollmächtigten verletzend für hunderttausende hilfebedürftige Menschen.

Brysch warnt vor „Bürokratiemonster“

Mit der von Katrin Staffler angedachten Ausweitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst drohe ein neues „Bürokratiemonster“, warnte Brysch. Zudem schränke ein solcher Schritt die Autonomie der Betroffenen ein. „Schließlich nutzen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag, um selbst über den Unterstützungsbedarf zu entscheiden. Haushaltshilfen, Einkaufshilfen, Betreuungsangebote in Demenzgruppen, Tages- und Nachtpflege und einiges mehr gehen weit über reine Putzhilfe hinaus.“

Kostendeckend sei der Entlastungsbetrag sowieso nicht. „Ohne Eigenleistungen wäre die professionelle Unterstützung oft gar nicht möglich. Denn für Pflegedienste ist der geringe Entlastungsbetrag allein nicht lukrativ“, betonte der Patientenschützer.

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