- Union weiter für Zuschüsse klimafreundlicher Heizungen
- Verweis auf steigende Einbauzahlen von Wärmepumpen
- Neue Heizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien
Die Unionsfraktion will die Zuschüsse für den Einbau klimafreundlicher Heizungen nicht abschaffen. Ihr energiepolitischer Sprecher Andreas Lenz sagte dem MDR, es werde auch zukünftig eine Förderung geben. Es sei wichtig, Anreize zu setzen und Planungssicherheit zu schaffen. Finale Abstimmungen in der Koalition dazu liefen noch. Nach Angaben von Lenz geht es darum, das Heizungsgesetz der Ampel zu entschlacken und zu vereinfachen. Es sei auch vorstellbar, die Förderung im Laufe der Zeit abzuschmelzen.
Zuvor hatte Bundesumweltminister Carsten Schneider gesagt, die Förderung für den Heizungstausch soll in voller Höhe beibehalten werden. Der SPD-Politiker sagte in der ARD-Sendung "Bericht aus Berlin", wer über wenig Einkommen verfüge, könne bis zu 70 Prozent Zuschuss erhalten. Das werde man weiterführen. Die Bundesregierung werde dies mit 12 Milliarden Euro sozial gestaffelt fördern.
Verweis auf steigende Einbauzahlen
Schneider verwies dabei auf steigende Einbauzahlen von Wärmepumpen. Dem Minister zufolge wurden zuletzt mehr Wärmepumpen eingebaut als Gasheizungen. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD die künftige Förderung für den Heizungstausch offen gelassen.
Beim umstrittenen Heizungsgesetz, offiziell Gebäudeenergiegesetz (GEG), hat sich die schwarz-rote Koalition einen Neustart vorgenommen, im Koalitionsvertrag ist sogar von "abschaffen" die Rede. CDU und CSU hatten darauf gedrängt.
65 Prozent Erneuerbare bei Neubauten
Das Heizungsgesetz sollte nach dem Willen der früheren Ampel-Regierung durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen den Klimaschutz fördern. Funktionierende Heizungen sollten demnach weiter betrieben werden dürfen.
Das GEG sieht im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das gilt aber vorerst nur für Neubaugebiete. Für Bestandsbauten spielt eine kommunale Wärmeplanung eine wichtige Rolle. Diese soll in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.
dpa (kar/dni)
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