Über GEAS wird nicht gesprochen. Nicht jetzt. Zumindest nicht öffentlich. Schon seit einiger Zeit verhandeln Union und SPD im Bundestag darüber, wie die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht gegossen werden soll. Allein in der letzten Novemberwoche traf man sich stundenlang. Es gehe um Details, heißt es. Über grundsätzliche Probleme spricht öffentlich niemand.

Offiziell läuft alles nach Plan: Das Gesetzespaket soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Der Weg scheint frei für eine der größten Migrationsreformen der vergangenen Jahre, die ab Mitte 2026 in der ganzen EU gelten soll, also auch in Deutschland. Wären da nicht die ungelösten Konflikte zwischen Bund und Ländern.

Vor allem die Länder sind sauer – und das seit Monaten. Die im Entwurf des „GEAS-Anpassungsgesetzes“ vorgesehene Aufgabenverteilung gehe „durchgehend zulasten der Länder und Kommunen“, kritisierte der Bundesrat bereits im Oktober. Neue Pflichten würden weitestgehend den Ländern übertragen, „während der Bund nur ein Minimum von Zuständigkeiten übernehmen will“. Der Entwurf sei „umfassend zu überarbeiten“.

Formell ist das Gesetz zwar nicht zustimmungsbedürftig. Praktisch aber liegt die Umsetzung bei den Ländern: Sie tragen die Verantwortung für Unterbringung und Rückführung von Asylbewerbern. Wenn hier etwas hakt – wenn Zuständigkeiten nicht zufriedenstellend geklärt sind oder Kapazitäten fehlen –, fällt das direkt auf den Bund zurück. Es wäre nicht das erste Mal, dass migrationspolitische Verschärfungsmaßnahmen am Ende in Ländern und Kommunen versanden.

Und die Frage bleibt: Wenn sich nicht einmal Bund und Länder auf eine klare Aufgabenverteilung einigen können – wie soll GEAS dann europaweit funktionieren?

Der Ärger entzündet sich an mehreren Punkten. Einer davon: die geplanten Grenzverfahren. Nach dem neuen GEAS sind alle Länder mit einer Außengrenze verpflichtet, einen Teil der Asylverfahren direkt dort abzuarbeiten. Da auch Deutschland eine EU-Außengrenze hat – etwa an den Flug- und Seehäfen –, muss es 374 Plätze für das neue Verfahren vorhalten. Migranten, deren Asylantrag wenig Aussicht auf Erfolg hat, sollen dort untergebracht werden. Bei negativem Ausgang des Asylverfahrens sollen sie direkt von dort abgeschoben werden. Doch das Interesse der Länder, diese Plätze in Eigenverantwortung zur Verfügung zu stellen, ist gering.

Die Umsetzung des Außengrenzverfahrens sei ein wesentlicher Bestandteil der GEAS-Reform, sagt etwa Brandenburgs parteiloser Innenminister René Wilke WELT. „Doch wer bestellt, der muss auch bezahlen.“ Die Zuständigkeit sei klar. „Der Bund ist verantwortlich für die Durchführung der Asylverfahren an den Außengrenzen.“

Daher gebe es zwei Varianten: „Entweder der Bund nimmt seine Aufgabe wahr. Oder er greift auf die Kapazitäten und Kompetenzen der Länder zurück“, sagt Wilke. Dafür bedürfe es aber „eines konkreten Angebots, wie die Kostenübernahme geregelt wird“. Die Belastung an die Länder weiterzureichen, sei „keine akzeptable Option“. Auch Baden-Württembergs Staatssekretär für Migration Siegfried Lorek (CDU) findet: „Wenn die Länder Aufgaben übernehmen sollen, muss der Bund zumindest für eine auskömmliche Finanzierung sorgen.“

Kritisch ist auch die Haltung zu sogenannten Sekundärmigrationszentren. Dort sollen nach dem Willen des Bundes Menschen untergebracht werden, für deren Asylverfahren eigentlich andere EU-Staaten zuständig sind – gegebenenfalls mit Aufenthaltspflichten und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, damit die Betroffenen schnell in den zuständigen Staat zurückgeführt werden können. Potenziell betrifft das einen großen Teil der Migranten, denn die meisten kommen über Nachbarstaaten nach Deutschland. Diese Maßnahmen seien „zwingend notwendig“, so Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), der an anderer Stelle darauf verwies, wie groß das Problem der unerlaubten Weiterwanderung sei.

Doch das Interesse der Länder, die volle Verantwortung für diese Zentren zu tragen, ist ebenfalls begrenzt. Man bedauere, „dass nach dem Willen des Bundesgesetzgebers eine nach Landesrecht zuständige Behörde für die Anordnung einer Bewegungsfreiheitsbeschränkung beziehungsweise Beantragung einer Asylverfahrenshaft zuständig sein soll“, heißt es im Beschluss des Bundesrats aus dem Oktober. „Eine Verlagerung der Verantwortung für diese Maßnahmen auf die Länder ist nicht akzeptabel.“

Aus Niedersachsen heißt es, dass man „grundsätzlich bereit“ sei, „ein Sekundärmigrationszentrum einzurichten“, sofern „dadurch ein tatsächlicher Mehrwert im Rückführungsvollzug erreicht werden kann“. Man warte die genauen Rahmenbedingungen ab, sagte eine Sprecherin des rheinland-pfälzischen Integrationsministeriums WELT. „Erst dann kann auf Landesebene entschieden werden, inwiefern ein solches Zentrum eingerichtet werden wird.“ Eine finale Zusage ist das nicht.

Für den Bund kann das zum Problem werden. Zwar ist die Einrichtung der Sekundärmigrationszentren laut Gesetzentwurf optional. Allerdings gibt es die klare Erwartung zumindest aus der Union, dass die Länder die Maßnahmen umsetzen. Denn unter dem neuen GEAS soll zwar die irreguläre Migration deutlich reduziert werden. Doch nach Expertenmeinung gibt es keinen Mechanismus, der die unerlaubte Weiterwanderung nach Deutschland – etwa aus Italien oder Griechenland – in jedem Fall verhindert.

22.620 Asylanträge von illegal weitergereisten Migranten

Wie groß das Problem ist, zeigen aktuelle Zahlen, die WELT vorliegen. Das Bundesinnenministerium teilte auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag mit, dass im laufenden Jahr schon 22.620 Asylerstantragsteller registriert wurden, die zuvor bereits in einem anderen Mitgliedstaat der EU einen Asylantrag gestellt hatten. Rund die Hälfte von ihnen kam nach Verschärfung der Grenzkontrollen Anfang Mai. Nach EU-Recht sollten sie nicht hier sein.

„Wir brauchen keine Migrationspolitik der Tippelschritte, sondern endlich eine echte Migrationswende – und dazu gehört zwingend auch die konsequente Anwendung und Umsetzung der Dublin-Regelungen“, sagt AfD-Fraktionsvize Sebastian Münzenmaier WELT. „Was wir hier sehen, ist reine Einwanderung ins Sozialsystem. Niemand, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat Schutz beantragt hat, ist mehr in Gefahr und muss weiter nach Deutschland fliehen.“

Auch die Unionsfraktion sieht dringenden Handlungsbedarf. „Mehr als drei Prozent der deutschen Bevölkerung haben aktuell einen Fluchthintergrund. In Griechenland sind es ein Prozent, in Italien 0,5 Prozent“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), bei der ersten Lesung im Bundestag im Oktober. „Das zeigt die Fehler im bisherigen europäischen Asylsystem.“ Das werde man ändern. „Dazu schaffen wir im Inland sogenannte Sekundärmigrationszentren, und wir erwarten, dass alle Bundesländer ein solches Zentrum einrichten.“

Allerdings zeigt schon die bisherige Erfahrung, dass die Länder sich nicht gerade darum reißen, solche Zentren aufzustellen. Schon die Vorgänger-Regierung gab den Bundesländern die Möglichkeit, sogenannte Dublin-Zentren einzurichten, in denen ebenfalls Migranten untergebracht werden konnten, für die andere EU-Staaten zuständig waren. Am Ende umgesetzt haben den Plan nur Hamburg und Brandenburg. Dort waren die Erfahrungen schlecht, wie WELT-Recherchen zeigten. Die Zentren waren kaum ausgelastet. Dazu kam: Ein beträchtlicher Teil der Asylbewerber verließ einfach die Einrichtungen und tauchte unter.

Dies soll bei den neuen Sekundärmigrationszentren nicht mehr passieren. In bestimmten Fällen dürfen Asylbewerber diese Unterkünfte gar nicht mehr verlassen. Mehrere Länder sehen nun den Bund in der Pflicht. „Wir können die Grenzkontrollen erst herunterfahren, wenn auf EU-Ebene wirkungsgleiche Maßnahmen erreicht worden sind, die mit dem GEAS-Gesetzgebungsverfahren angestrebt werden“, sagt Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) WELT.

Eine wichtige Forderung der Länder sei dabei aber auch, „dass der Bund zentrale Bundesausreisezentren einrichtet und auf diese Weise die Abschiebungen der Länder unterstützt“. Als Standort für ein solches Bundesausreisezentrum könne man aus Sicht Sachsens den Leipziger Flughafen anbieten, der aus logistischen Gründen bereits häufig für zentrale Sammelflüge genutzt werde.

Auch Hessen erinnert den Bund an seine Hausaufgaben. „Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Zuständigkeit für die Durchführung aller Überstellungen nach der Dublin III-Verordnung beim Bund zu zentralisieren“, sagt ein Sprecher des dortigen Innenministeriums. Hierdurch könnten ineffiziente Schnittstellen zwischen Bund und Ländern, die derzeit beidseitig in das Verfahren involviert seien, minimiert werden. „Die Umsetzung dieser Vereinbarung ist nicht trivial und daher bislang nicht erfolgt.“

Der Bund stellt klar, dass man mit den Ländern im Austausch sei. Eine Sprecherin von Innenminister Dobrindt sagt aber auch: „Die Einrichtung und der Betrieb von Sekundärmigrationszentren durch den Bund ist nicht vorgesehen, da die Zuständigkeit für die Einrichtung und den Betrieb der Sekundärmigrationszentren bei den Ländern liegt.“ In der ersten Dezemberwoche treffen sich die Innenminister der Länder in Bremen, auch Dobrindt wird erwartet. Bei den Gesprächen soll es auch um GEAS gehen.

Politikredakteurin Ricarda Breyton schreibt seit vielen Jahren über Migrationspolitik.

Korrespondent Philipp Woldin kümmert sich bei WELT vor allem um Themen der inneren Sicherheit und berichtet aus den Gerichtssälen der Republik.

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