• Musterung für 18-Jährige verpflichtend
  • 470.000 Soldaten für den Kriegsfall
  • Langer Streit um Wehrdienstpläne

Der Bundestag hat die umstrittenen Pläne für einen neuen Wehrdienst beschlossen. Der Gesetzentwurf der Regierungskoalition aus Union und SPD wurde in namentlicher Abstimmung mit 323 Ja- zu 272 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) sprach von einem entscheidenden Schritt für die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Grüne, Linke und AfD hatten die Pläne in zweiter Lesung abgelehnt.

Musterung für 18-Jährige verpflichtend

Das neue Gesetz sieht vor, dass 18-jährige Männer künftig wieder verpflichtend zur Musterung müssen. Der Dienst an der Waffe bliebt aber vorerst weiter freiwillig. Die besonders strittige Frage, wen eine Zwangseinberufung trifft und wie sie fair gestaltet wird, soll aber erst geklärt werden.

Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen. Er kommt am 19. Dezember zu seiner letzten Sitzung in diesem Jahr zusammen. Das Gesetz soll ab Januar 2026 greifen. Die frühere Wehrpflicht wurde 2011 ausgesetzt.

470.000 Soldaten für den Kriegsfall

Ziel des neuen Gesetzes ist es, dass die Zahl der aktiven Soldaten bis 2035 von 183.000 auf 255.000 bis 270.000 steigt. Dazu sollen 200.000 Reservisten kommen. Begründet wird die neue Aufrüstung mit einer verstärkten Bedrohungslage durch Russland.

Hintergrund der Wehrdienst-Reform sind neue Vorgaben der Nato zu Personalstärken vor dem Hintergrund der erhöhten Bedrohung durch Russland. Demnach muss Deutschland bis 2035 im Krisen- und Kriegsfall rund 460.000 Soldaten bereit stellen können.

Langer Streit um Wehrdienstpläne

Union und SPD hatten lange um die Wehrdienstpläne gestritten. CDU/CSU forderten zunächst einen Automatismus für einen Übergang zu einer Wehrpflicht, wenn Personalziele zur Stärkung der Bundeswehr nicht erreicht werden.

Kompromiss ist nun die Möglichkeit einer sogenannten Bedarfswehrpflicht. Diese soll die Lücken zwischen dem Bedarf der Streitkräfte und der tatsächlichen Zahl der zur Verfügung stehenden Soldaten schließen. Nötig dafür wäre aber ein erneuter Beschluss des Bundestags. Betroffene könnten dann gegebenenfalls auch über ein Los- oder ein anderes Zufallsverfahren ausgewählt werden. 

dpa, AFP, Reuters (dni)

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.