- Versicherer dürfen Riester-Renten nicht wegen schlechterer wirtschaftlicher Rahmenbedingungen kürzen.
- Der Bundesgerichtshof wies eine Revision der Allianz ab.
- Der Bund der Versicherten geht von über einer Million betroffener Verträge von verschiedenen Versicherern aus.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Regelung in Verträgen einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung für unwirksam erklärt, die es dem Versicherer einseitig erlaubte, nachträglich die Rente zu kürzen. In dem konkreten Fall war die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz Lebensversicherung vor Gericht gezogen. Da auch andere Versicherer die Klausel zur sogenannten Senkung des Rentenfaktors anwenden, gilt das Urteil als wegweisend.
Worum geht es?
Die beanstandete Klausel sah vor, dass die Allianz den Rentenfaktor senken kann, wenn aufgrund von Umständen, die bei Abschluss des Vertrags nicht absehbar waren, die Lebenserwartung der Versicherten stark steigt oder die Rendite der Kapitalanlagen stark sinkt. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte der Versicherung im Januar untersagt, sich auf diese Klausel zu berufen.
Der BGH wies die Revision der Allianz gegen das Urteil nun weitgehend zurück. Die Vereinbarung sei unwirksam, weil sie keine Verpflichtung der Allianz vorsehe, den Rentenfaktor später zu erhöhen, falls die Umstände, die zu der Senkung führten, sich wieder verbessern. Dadurch würden die Versicherten unangemessen benachteiligt, so der Senat. (Az. IV ZR 34/25)
Womöglich eine Million Verträge betroffen
Die Allianz Lebensversicherung hatte darauf verwiesen, dass die Senkung des Rentenfaktors von einem unabhängigen Treuhänder geprüft wurde, der sie als erforderlich und angemessen bestätigt habe. Nach Angaben der Versicherung könnten von dem nun rechtskräftigen Urteil Allianz-Verträge betroffen sein, die von Juli 2001 bis Juni 2013 abgeschlossen wurden. In danach abgeschlossenen Verträgen sei die beanstandete Regelung nicht enthalten, sagte ein Sprecher.
Schätzungen zufolge könnten mehr als eine Million verträge von der Entscheidung des Gerichts betroffen sein. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Patrick PleulDer Bund der Versicherten geht davon aus, dass die Entscheidung auch über die Verträge der Allianz hinaus von Bedeutung ist. So könnten Vorstand Stephen Rehmke zufolge rund eine Million Verträge von verschiedenen Versicherern betroffen sein, die bis Mitte der 2010er-Jahre angeboten und bei denen später Rentenkürzungen aufgrund ähnlicher Klauseln vorgenommen wurden.
Mit der Riester-Rente fördert der Staat seit 2002 den Aufbau einer privaten Altersvorsorge.
dpa/Reuters/AFP/MDR (lik)
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