Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat sich verwundert über die Vorbehalte von Unionsministern gegen ihren Gesetzentwurf zur Abschaffung des Bürgergelds gezeigt. Die Details der neuen Grundsicherung seien in der Koalition „auf Spitzenebene verhandelt“ worden – „und insofern war ich überrascht, dass es noch ein paar rechtliche Rückfragen gibt“, sagte die SPD-Vorsitzende am Donnerstag bei der Pressekonferenz nach dem Koalitionsausschuss.
Sie sei aber „zuversichtlich, dass wir die jetzt noch klären“ und der Gesetzentwurf kommende Woche im Kabinett beschlossen werden kann, sagte Bas weiter. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) teilte diese Zuversicht: Es gebe noch wenige Fragen, die nun „im guten Einvernehmen geklärt“ würden, sagte er. „Das ist ein völlig normaler Prozess.“
Müssen Bürgergeldempfänger persönlich erscheinen?
Der Kabinettsbeschluss zur Grundsicherung war ursprünglich schon für Mittwoch geplant, wurde dann aber wegen Vorbehalten der unionsgeführten Ministerien für Wirtschaft und Inneres verschoben. Die Vorbehalte betreffen die Frage, ob Bürgergeldbezieher, die nicht mit dem Jobcenter kooperieren, noch persönlich angehört werden sollen, ehe ihnen die Leistungen gestrichen werden.
Ministerin Bas will eine solche Anhörungsmöglichkeit im Gesetz verankern. Dies sei wichtig, damit „wir nicht die Falschen treffen bei Sanktionen“, sagte sie. Es gehe ihr dabei insbesondere um psychisch kranke Menschen. Es gebe Menschen, „die Post nicht aufmachen, die sich nicht zurückmelden, auch Angst vor Behörden haben“, sagte sie. Es sei ihr „auch persönlich wichtig, dass wir diese Menschen schützen, bevor sie total sanktioniert werden“.
Merz zufolge soll der Gesetzesentwurf zur Einführung der neuen Grundsicherung nun in der kommenden Woche beschlossen werden – und damit in der letzten Kabinettssitzung in diesem Jahr.
Grund sind nach Medienberichten Vorbehalte von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Laut „Handelsblatt“ legte deswegen auch Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) sein Veto ein. Nach in der Koalition vereinbarten Eckpunkten sieht die Bürgergeld-Reform für Terminverweigerer beim Jobcenter nach dem dritten Versäumnis die vollständige Streichung der Leistungen vor.
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