Das Bundesinnenministerium lässt derzeit tausende bestehende Schutztitel für syrische Staatsangehörige überprüfen. Das berichtet „Bild“. Demnach müssen unter anderem Straftäter, Gefährder und Personen, die zwischenzeitlich nach Syrien zurückgekehrt waren, mit dem Entzug ihres Schutzstatus rechnen.
Ein Sprecher des Ministeriums sagte der Zeitung, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) habe in bestimmten Konstellationen, in denen eine hinreichende Klarheit zur Lage in Syrien vorhanden sei, „die Entscheidungs- und Widerrufstätigkeit für bestimmte Personengruppen wieder aufgenommen“.
Nach aktuellen Zahlen des BAMF wurden im laufenden Jahr 2025 (bis zum 30. November) 16.737 Widerrufsprüfverfahren zu syrischen Schutzberechtigten entschieden. In 552 Fällen kam es tatsächlich zu einem Widerruf, sechs Mal wurde der grundgesetzliche Asylschutz aufgehoben, 268 Mal der Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, 184 Mal der subsidiäre Schutz und 94 Mal ein zuvor erteiltes Abschiebeverbot. In 16.185 Fällen blieb es beim bestehenden Schutzstatus. 20.428 weitere Verfahren sind noch anhängig.
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