- Das Bürgergeld soll künftig Grundsicherung heißen und Empfänger bei Versäumnissen stärker sanktionieren
- Eine Rentenkommission, unter anderem mit Junge-Gruppe-Chef Pascal Reddig, soll Vorschläge erarbeiten
- Die Riester-Rente wird reformiert – mehr Angebote für private Vorsorge
Die Bundesregierung hat die Reform des Bürgergelds auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss heute einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas. Die Sozialdemokratin erklärte: "Wir wollen, dass die Menschen wieder auf eigene Füße kommen." Aber gegenüber jenen, "die könnten, aber nicht wollen", solle der Staat auch Mitwirkung einfordern. Bundeskanzler Friedrich Merz betonte, es gehe darum, dass sich arbeiten lohne.
Das bisherige Bürgergeld wird in Grundsicherung benannt. Zugleich müssen Bezieher bei Versäumnissen mit härteren Sanktionen rechnen.
Sanktionen bei Pflichtverletzungen
Wer eine sogenannte Pflichtverletzung begeht, etwa keine Bewerbungen schreibt oder eine Fördermaßnahme abbricht, bekommt drei Monate lang nur 70 Prozent des Regelsatzes. Menschen, die ein konkretes und finanziell auskömmliches Jobangebot ablehnen, wird der Regelsatz für einen Monat gestrichen. Wer dreimal einen Termin verstreichen lässt, muss damit rechnen, dass das Jobcenter kein Geld mehr überweist.
Darüber hinaus müssen die Betroffenen grundsätzlich vorhandenes Vermögen einsetzen, bevor tatsächlich die Grundsicherung fließt. Die bisherige Karenzzeit wird abgeschafft. Die Höhe des sogenannten Schonvermögens richtet sich nach dem Lebensalter.
Schonvermögen für Leistungsbezieher
Derzeit gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs ein Schonvermögen von bis zu 40.000 Euro für die Leistungsbeziehenden sowie 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Später sind es einheitlich 15.000 Euro. Die Karenzzeit soll nun wegfallen und die Höhe des Schonvermögens sofort an das Lebensalter anknüpfen. Vorgesehen sind vor dem 30. Geburtstag 5.000 Euro. Von 30 bis 39 Jahren sind es 10.000 Euro, von 40 bis 49 Jahren sind es 12.500 und ab 50 dann 20.000 Euro.
Nach den Kabinettsbeschluss muss der Gesetzentwurf nun durch Bundestag und Bundesrat. An der SPD-Basis gibt es große Widerstände gegen die Reformpläne.
Rentenkommission eingesetzt
Zudem setzte das Kabinett eine Rentenkommission ein. Sie soll bis Mitte 2026 Vorschläge erarbeiten, wie die Alterssicherung langfristig gesichert werden kann. Vorsitzende sind die Sozialrechtsprofessorin Constanze Janda und der frühere Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise. Zum 13-köpfigen Team gehört auch der Chef der Jungen Gruppe der Unionsfraktion, Pascal Reddig. Der CDU-Politiker hatte sich gegen die Garantie eines Rentenniveaus ausgesprochen.
Riester-Rente wird reformiert
Künftig soll es neue staatlich geförderte Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge geben. Vorgesehen sind Varianten mit unterschiedlichen Garantiestufen und damit auch mit unterschiedlichen Renditechancen. Wer einen alten Riester-Vertrag hat, soll diesen entweder weiterführen oder ins neue System wechseln können. Außerdem soll ein Vertragswechsel günstiger werden.
Weitere Kabinettsbeschlüsse – vom Kurzarbeitergeld bis zum Wolfsabschuss
Das Kabinett fasste noch eine Reihe weiterer Beschlüsse. So kann Kurzarbeitergeld weiter 24 Monate statt regulär 12 Monate gezahlt werden. Beim Bau von Autobahnen, Schienen und Wasserwegen sollen die Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Apotheken sollen mehr Kompetenzen erhalten und zum Beispiel weitere Impfungen anbieten. Außerdem soll der Abschuss von sogenannten Problemwölfen erleichtert werden.
dpa, afp, mdr (kos)
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