Ein in Dänemark geltendes Gesetz, das die Kündigung von Mietern in Stadtvierteln mit einem hohen Migrationsanteil ermöglicht, kann nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) diskriminierend sein. Für Betroffene könne es ein erhöhtes Risiko für eine Ungleichbehandlung geben, so „dass ihre Mietverträge vorzeitig gekündigt werden und sie damit ihre Wohnung verlieren“, urteilte der EuGH am Donnerstag. Im Streitfall müsse jedoch die dänische Justiz entscheiden, ob eine Diskriminierung vorliege.

Das Luxemburger Gericht war von einem dänischen Gericht angerufen worden, das Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer wohnungspolitischen Regelung zu sogenannten Transformationsgebieten hatte. Diese „Transformationsgebiete“ sind Stadtteile, in denen der Anteil von „Einwanderen aus nicht westlichen Ländern und ihren Nachkommen“ in den vergangenen fünf Jahren auf 50 Prozent angestiegen ist.

Weitere Kriterien für die Auszeichnung dieser Problemstadtteile sind Arbeitslosigkeit und Kriminalität. In diesen Stadtteilen können Menschen gezwungen werden, aus Sozialwohnungen auszuziehen, etwa durch den Abriss von Wohngebäuden oder den Verkauf an private Bauträger. Dänemark will auf diese Wiese sogenannte Parallelgesellschaften verhindern.

Mehrere Mieter aus Slagelse und Kopenhagen, die Kündigungen erhalten hatten oder gekündigt werden sollen, hatten geklagt, wie der EuGH in seiner Urteilsbegründung ausführte. Die Kläger führten an, dass das Kriterium des Anteils von Bewohnern aus „nicht westlichen Ländern“ eine dem EU-Recht widersprechende Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft sei.

Der damalige Ministerpräsident Lars Løkke Rasmussen hatte die Maßnahme im März 2018 mit den Worten vorgestellt: „Die Ghettos müssen weg.“ Eine breite Mehrheit beschloss damals das Gesetz. Rasmussens sozialdemokratische Nachfolgerin Mette Frederiksen entschärfte den Ton, sie sprach von „Parallelgesellschaften“ statt von „Ghettos“. Das Prinzip aber blieb.

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