Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat vor einem taktischen Verzicht auf ein AfD-Verbotsverfahren gewarnt. „Wir dürfen ein Parteiverbotsverfahren nicht aus politischen Gründen vom Tisch nehmen“, sagte Hubig der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
„Wir müssen ernsthaft prüfen, ob die Voraussetzungen gegeben sind, die das Grundgesetz zum Schutz unserer Demokratie aufstellt“, führte Hubig aus: „Und dann gegebenenfalls auch diesen Schritt gehen.“
Nächste Etappe könne das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zur Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz werden. „Bewegung kommt sicher in die Diskussion, wenn die Einstufung der Partei als gesichert rechtsextrem gehalten wird“, sagte Hubig.
Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ ausgesetzt
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Dagegen geht die AfD juristisch vor. Die Einstufung ist daher ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht Köln über einen entsprechenden Eilantrag entschieden hat. Einen Termin für das Urteil gibt es bisher nicht.
Warnungen, ein Scheitern eines Verbotsverfahrens könne zum Triumph für die AfD werden, wies die Justizministerin zurück: „Das wird oft so behauptet. Mich überzeugt das nicht“, sagte sie. „Wenn alle Beteiligten gemeinsam zu dem Befund kommen, dass die hohen Voraussetzungen für ein Verbot gegeben sind, sollte der Verbotsantrag gestellt werden“, bekräftigte Hubig.
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