Bundeskanzler Friedrich Merz hat seine Kritik am hohen Krankenstand in Deutschland bekräftigt. Bei den durchschnittlich 14,5 Krankentagen, die er am Wochenende genannt habe, seien die kurzfristigen Krankmeldungen von ein oder zwei Tagen noch gar nicht dabei, sagte er nach einer Sitzung des CDU-Bundesvorstandes. „Wenn die einbezogen würden, dann läge die Zahl noch deutlich höher. Und damit ist der Krankenstand im Durchschnitt in den Unternehmen in Deutschland zu hoch.“
Das gelte auch für den öffentlichen Dienst, betonte der CDU-Vorsitzende. Man suche gerade nach den Ursachen für diese Entwicklung und nach Lösungen. „Eine der Ursachen ist sicherlich auch die leichte Krankschreibung durch telefonische Krankschreibungen.“ Auch Ärzte sagten, sie könnten gar nicht beurteilen, ob jemand wirklich arbeitsunfähig sei, wenn sie den Patienten nicht gesehen hätten. Er habe im Übrigen für seine Äußerungen vom Wochenende sehr viel Zustimmung bekommen.
Kritik an Krankschreibung per Telefon
Merz hatte bei einer Wahlkampfveranstaltung in Bad Rappenau bei Heilbronn erklärt, dass die Beschäftigten in Deutschland im Schnitt auf 14,5 Krankentage kämen, „Das sind fast drei Wochen in denen die Menschen in Deutschland aus Krankheitsgründen nicht arbeiten. Ist das wirklich richtig? Ist das wirklich notwendig?“
Man müsse sich darüber unterhalten, wie man Anreize schaffe, dass die Menschen ihrer Beschäftigung nachgingen, sagte Merz. Die telefonische Krankschreibung nannte er als Beispiel. Diese gilt seit 2021, die Union dringt auf eine Abschaffung. „Während der Coronazeit begründet richtig, heute immer noch?“, fragte der Kanzler.
Er sagte auch: „Am Ende des Tages muss stehen, dass wir alle zusammen in dieser Bundesrepublik Deutschland eine höhere volkswirtschaftliche Leistung gemeinsam erreichen, als wir sie gegenwärtig erreichen.“
Auch Kassenärzteverband-Chef Andreas Gassen sieht die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung allein nach Telefonkontakt mit dem Arzt kritisch. Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lade „natürlich“ zum Missbrauch ein, sagte er dem „Tagesspiegel“. „Am Telefon kann doch niemand zuverlässig beurteilen, ob jemand wirklich arbeitsunfähig ist oder nicht“, sagte Gassen.
„Krankmachende Arbeitsbedingungen“
Der frühere Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wandte sich im „Tagesspiegel“ aber gegen ein Ende der telefonischen Krankschreibung. Eine Verbesserung beim Krankenstand lasse sich durch „Vorbeugemedizin“ erreichen. „Das gelingt uns durch Früherkennung, etwa von Bluthochdruck, durch eine Erhöhung der Tabaksteuer und andere präventive Maßnahmen – und nicht durch Gängelei der Kranken.“
Auch Linken-Bundesgeschäftsführer Janis Ehling meinte: „Wer den hohen Krankenstand beklagt, sollte über Überlastung, Personalmangel und krankmachende Arbeitsbedingungen reden, statt Beschäftigten fehlende Arbeitsmoral zu unterstellen.“ Grünen-Chefin Franziska Brantner sagte, wirtschaftlich sei es klar, „dass wir mehr arbeiten müssen“. Nötig seien aber gute Rahmenbedingungen, etwa verlässliche Kinderbetreuung.
Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts waren Arbeitnehmer in Deutschland 2024 durchschnittlich 14,8 Arbeitstage krankgemeldet. Das ist ein Anstieg um 3,6 Krankheitstage im Vergleich zu 2021. Die Zunahme dürfte nach Einschätzung des Bundesamts unter anderem auf die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Anfang 2022 zurückzuführen sein. Damit würden die Krankmeldungen genauer erfasst.
Eine AOK-Studie von Anfang 2025 sieht Atemwegserkrankungen als einen der Haupttreiber für zusätzliche Fehltage. Zugleich gebe es bei der telefonischen Krankschreibung „keinerlei Anzeichen für systematischen Missbrauch“. Drei von vier Befragten hielten sie für sinnvoll, da Arztbesuche und Kontakte im Wartezimmer vermieden werden.
Klausel im Koalitionsvertrag
Union und Arbeitgeberverbände fordern trotzdem schon länger das Ende der telefonischen Krankschreibung. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist jedoch nicht von Abschaffung, sondern von Korrekturen die Rede: „Die telefonische Krankschreibung werden wir so verändern, dass Missbrauch zukünftig ausgeschlossen ist (zum Beispiel Ausschluss der Online-Krankschreibung durch private Online-Plattformen).“
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