Aktuelle und ehemalige Empfänger von Bürgergeld und Arbeitslosengeld schulden der Bundesagentur für Arbeit (BA) Milliarden Euro: Geld, das ausgezahlt wurde, auf das die Empfänger aber keinen Anspruch haben. Im vergangenen Jahr (Stand September) lagen die offenen Forderungen der BA im Bereich des Bürgergelds bei 4,4 Milliarden Euro. Bei Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Berufsausbildungsbeihilfe waren es 1,9 Milliarden Euro.

Diese Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer hervor. Die Bundesagentur für Arbeit bestätigt die Zahlen gegenüber WELT.

Viele dieser Forderungen sind alt. Beim Bürgergeld waren 2025 – Stand September – 43,1 Prozent aller Forderungen älter als fünf Jahre, beim Arbeitslosengeld waren es 44 Prozent. Tendenz seit 2021: deutlich steigend. Die Bundesagentur kommt nicht mehr hinterher, die Milliarden, die im Staatssäckel fehlen, einzutreiben. Das will die CDU nun ändern: Die Bundesagentur soll ihre Forderungen künftig massiv eintreiben können, fordert die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) von CDU und CSU. Die MIT will auf dem Bundesparteitag der CDU am 20. und 21. Februar in Stuttgart einen entsprechenden Antrag einbringen.

In dem Papier, das WELT vorliegt, heißt es: „Die CDU Deutschlands fordert die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf, einen umfassenden Inkasso- und Rückforderungsplan vorzulegen. Offene Forderungen gegenüber aktuellen und ehemaligen Leistungsempfängern in Milliardenhöhe, insbesondere aus Überzahlungen und nicht zurückgezahlten Darlehen, sind systematisch zu erfassen und konsequent einzutreiben.“

Soweit erforderlich, seien rechtliche Rahmenbedingungen „nachzuschärfen“, um eine wirksame Durchsetzung bestehender Forderungen sicherzustellen. Darüber hinaus müsse geprüft werden, ob geeignete Anreizmechanismen geschaffen werden könnten, die die BA und die Jobcenter dazu motivieren, offene Forderungen konsequent zu verfolgen und realisieren zu lassen, heißt es in dem Antrag.

„Wer jeden Euro umdrehen muss, erwartet zu Recht, dass der Staat genauso sorgfältig ist. Milliarden verjähren zu lassen, ist kein Kavaliersdelikt. Das ist unfair gegenüber Steuerzahlern und Beitragszahlern. Und die Mittel fehlen an anderer Stelle“, sagte die Vorsitzende der MIT, Gitta Connemann (CDU), WELT. „Hilfe braucht Kontrolle. Schulden müssen zurückgezahlt werden – auch und gerade von Leistungsempfängern.“ Es gehe nicht nur um Geld und Gerechtigkeit, „sondern auch um das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Staates“.

Wiederholte Kritik vom Rechnungshof

Bei langjährig bestehenden Forderungen gelingt es der BA nach eigenen Angaben lediglich, weniger als ein Prozent der offenen Beträge tatsächlich einzutreiben. Allein im Jahr 2024 sind in den Leistungssystemen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) und III (Arbeitslosengeld) Forderungen in Höhe von rund 957 Millionen Euro verjährt oder endgültig ausgefallen. Entsprechende Forderungen seien „niedergeschlagen“, wie es im Amtsdeutsch heißt – ihnen wird nicht mehr nachgegangen.

Für das Jahr 2025, Stand September, wird das Volumen „zahlungsgestörter“ Forderungen beim Bürgergeld mit rund 3,3 Milliarden Euro angegeben, beim Arbeitslosengeld mit knapp 1,3 Milliarden Euro. „Zahlungsgestört“ bedeutet in diesem Fall Forderungen des Staates, bei denen die fällige Zahlung nicht ordnungsgemäß eingeht – also gar nicht, zu spät oder nur teilweise.

Der Bundesrechnungshof hat wiederholt die Verfahren der Bundesagentur für Arbeit zum Eintreiben offener Forderungen kritisiert. So berichten Prüfungen von Jobcentern, in denen Mahnverfahren über Jahre ausgesetzt wurden oder die Überprüfung von möglichem Sozialleistungsmissbrauch nicht systematisch erfolgt. In einem früheren Bericht stellte der Bundesrechnungshof fest, dass in rund 20 Prozent der geprüften Altfälle noch offene, nicht eingetriebene Forderungen gegenüber ehemaligen Leistungsempfängern bestanden.

In einem Prüfbericht für die Jahre 2023 und 2024 mit Blick auf das Bürgergeld/Grundsicherung (SGB II) kam der Bundesrechnungshof zu folgendem Ergebnis: „Wir haben beanstandet, dass die Jobcenter nach Beendigung der Leistungsfälle nicht durchgängig geprüft haben, ob ein Erstattungsanspruch wegen überzahlter SGB II-Leistungen bestand, oder dass sie keinen Erstattungsbescheid aufgrund überzahlter SGB II-Leistungen erließen.“ Dazu wären sie jedoch verpflichtet gewesen, so die Rechnungsprüfer.

Die Bundesagentur für Arbeit kann Rückforderungen geltend machen, wenn Leistungsempfänger zu viel Geld erhalten haben. Das unter anderem passiert, wenn die zu spät melden, dass sie wieder einen Arbeitsplatz gefunden haben, durch fehlerhafte Angaben zu Einkommen oder Vermögen, oder weil Einkommen rückwirkend angerechnet wird. Die Jobcenter erfassen die Gründe für mögliche Rückforderungen nicht.

Untätigkeit will man sich dabei in der Bundesagentur nicht vorwerfen lassen. Wer unberechtigt Geld erhalten hat, erhält eine Zahlungsaufforderung, dann eine Erinnerung, dann eine Mahnung, schließlich wird ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet. Bei Leistungsempfängern kann der Regelsatz um bis zu 30 Prozent reduziert werden, um mit dem Geld die Forderungen zu tilgen. Nur: Der mögliche Höchst-Anrechnungsbetrag reicht oft nicht aus, um alle Forderungen zu tilgen.

Außerdem verfügen säumige Zahler oft nicht über pfändbares Einkommen oder Vermögen – das erschwert es, ausstehendes Geld einzutreiben. Grundsätzlich gilt: Je schneller damit begonnen wird, offene Forderungen einzutreiben, desto höher ist die Chance, dass die Bundesagentur das Geld auch erhält. Je länger eine Forderung besteht und je länger eine leistungsbeziehende Person Bürgergeld erhält, desto schlechter sind in der Regel die Chancen, das Geld zurückzuerhalten.

Nikolaus Doll berichtet über die Unionsparteien und die Bundesländer im Osten.

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