Am Samstag standen sich in Leipzig rund um das Connewitzer Kreuz mehrere Versammlungen unterschiedlicher Lager innerhalb der linken Szene gegenüber, die gegensätzliche Positionen zum Nahost-Konflikt vertraten. Zum Protest unter dem Motto „Antifa means: Free Palestine“ hatte die propalästinensische Gruppierung „Handala“ aufgerufen, die vom Verfassungsschutz als „gesichert extremistisch“ eingestuft wird.

Sicherheitsbehörden beobachten seit Monaten, wie sich dort Israelfeindlichkeit und Judenhass verschärfen. Wie aus einer Recherche des MDR hervorgeht, soll eine zentrale Akteurin der Gruppe Beamtin der Landesdirektion Sachsen sein.

Demnach arbeitet die Frau seit 16 Jahren als Referentin für die Landesdirektion Sachsen. Wie der MDR weiter berichtet, trat sie am vergangenen Wochenende sogar als Versammlungsleiterin auf. Zudem sei unter ihrem Namen ein Crowdfunding für die Demonstration gestartet worden.

Auf Fragen des Senders antwortete die Landesdirektion dem Bericht zufolge ausweichend. Eine zunächst übersandte Antwort soll die Behörde wieder zurückgezogen haben. Nun hieße es lediglich: Der Sachverhalt werde „ermittelt und geprüft“. Auch die Beamtin selbst soll Fragen unbeantwortet gelassen haben.

Der MDR zitiert mehrere Experten für Beamtenrecht, die die besonderen Vorschriften für Beamte betonen. Dazu zähle die Pflicht zur Verfassungstreue. Prof. Anna Leisner-Egensperger, Lehrstuhlinhaberin für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Jena sagte dem MDR: „In diesem Fall dürfte es sich ganz klar um ein Dienstvergehen handeln. Schon eine Spendensammlung bzw. der Aufruf, für eine extremistische Gruppe zu spenden, wäre ein Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue, die für Beamte gilt. Für die Demonstration einer als ‚erwiesen extremistisch‘ eingestuften Organisation als Versammlungsleiterin aufzutreten, ist das definitiv.“

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