Einem Medienbericht zufolge will der CDU-Wirtschaftsflügel das grundsätzliche Recht auf Teilzeitarbeit abschaffen. Wie das Magazin „Stern“ berichtete, soll auf dem Bundesparteitag der Christdemokraten Ende Februar ein entsprechender Antrag beschlossen werden. In dem Antrag mit dem Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“, der dem „Stern“ vorliegt, fordert die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), dass für Teilzeitarbeit eine „besondere Begründung“ vorliegen soll.

Besondere Gründe könnten etwa die Erziehung von Kindern, die Pflege Angehöriger oder Weiterbildungen sein. Freiwillige Teilzeitarbeit ohne Betreuungspflichten hingegen soll nicht mehr möglich sein.

„Wer mehr arbeiten kann, sollte mehr arbeiten“, sagte die MIT-Vorsitzende Gitta Connemann dem „Stern“. Es gäbe einen dramatischen Fachkräftemangel. Deshalb dürfe „freiwillige Teilzeit aus Gründen der individuellen Lebensgestaltung“ nicht dauerhaft durch den Sozialstaat abgesichert werden.

Zuletzt hatte etwa der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, kritisiert, dass Menschen, die freiwillig weniger arbeiten, um mehr Freizeit zu haben, weniger in die Sozialsysteme einzahlen, aber die vollen Leistungen beziehen.

2024 haben in Deutschland laut Statistischem Bundesamt in Wiesbaden 29 Prozent der Deutschen in Teilzeit gearbeitet – mehr als je zuvor. Demnach arbeitete mit 49 Prozent fast jede zweite Frau in Teilzeit, bei den Männern waren es zwölf Prozent.

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