Union und SPD haben sich nach monatelangen Verhandlungen auf ein Paket zur Umsetzung der EU-Asylreform GEAS geeinigt. Eigentlich sollten die neuen Regelungen, die auf europäischen Vorgaben beruhen, bereits im vergangenen Jahr beschlossen werden. Damals konnten sich die beiden Koalitionspartner jedoch nicht auf einen gemeinsamen Gesetzestext verständigen. Nun liegt eine Einigung vor, wie mehrere Quellen gegenüber WELT bestätigten. Zuvor hatte die Nachrichtenagentur Reuters darüber berichtet.

Nach WELT-Informationen soll ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung auf den Weg gebracht werden: sogenannte Sekundärmigrationszentren. In diesen Einrichtungen sollen Migranten untergebracht werden können, für deren Asylverfahren ein anderes EU-Land zuständig ist. Ziel ist es, ein Untertauchen vor der geplanten Überstellung zu verhindern. Dafür sollen die Betroffenen grundsätzlich für mehrere Monate in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden können. Für Familien sind unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen vorgesehen.

Darüber hinaus haben Union und SPD dem Vernehmen nach Neuregelungen für abgelehnte minderjährige Asylbewerber vereinbart. Sie sollen künftig bessere Gesundheitsleistungen erhalten als bislang vorgesehen.

Gesetzespaket könnte Ende Februar verabschiedet werden

Für den Aufbau der Sekundärmigrationszentren sind die Bundesländer zuständig. Sie können solche Einrichtungen einrichten, sind dazu aber nicht verpflichtet. Das Bundesinnenministerium führt nach Angaben aus Parlamentskreisen derzeit noch Gespräche mit den Ländern über technische Details. Das gesamte Gesetzespaket könnte in der kommenden Sitzungswoche des Bundestags Ende Februar verabschiedet werden, heißt es.

„Es ist gut, dass wir uns mit der Union jetzt auf einen gemeinsamen Gesetzestext geeinigt haben“, sagte der SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler gegenüber Reuters. „Immerhin ist das GEAS das Projekt im Migrationsbereich schlechthin.“ Dies müsse nun in allen europäischen Mitgliedstaaten gut funktionieren.

Strittig waren zuletzt vor allem Freiheitsbeschränkungen von Migranten in den Asylzentren, aus ⁠denen sie als sogenannte „Dublin-Fälle“ in andere europäische ⁠Länder zurückgebracht werden sollen. Die Menschen waren bereits in diesen Ländern registriert oder hatten dort sogar schon einen Asylantrag gestellt. Damit sie vor einer Abschiebung nicht abtauchen, sollen sie dort unter bestimmten Bedingungen bis zu drei Monate festgehalten werden können.

Härtefalle sollen vermieden werden

Fiedler betonte aber, Härtefalle würden vermieden. „Insbesondere war uns dabei wichtig, keine vermeidbaren Härten für Kinder und Familien zu schaffen und den Schutz vulnerabler Gruppen sicherzustellen“, erklärte er. Dies umfasse keine Inhaftierung von Kindern, eine Begrenzung der Wohnverpflichtung für Familien in den Zentren sowie gute Unterbringungs- und Gesundheitsleistungen. ‍Zudem sei ein schnellerer Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen im Asylverfahren und ‍Geduldete wichtig. „Wer in Deutschland lebt, sollte seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten können“, sagte Fiedler. Dies entlaste auch die Sozialsysteme.

Kernproblem ist bisher ohnehin, dass Staaten wie Italien, Bulgarien, Kroatien oder Griechenland trotz der EU-Regelungen faktisch ⁠keine Migranten zurücknehmen. Selbst wenn es von diesen Staaten eine Zusage gibt, sind die von ihnen festgelegten Bedingungen häufig so gestaltet, dass nur wenige wirklich abgeschoben werden. Im vergangenen Jahr wurden von rund 36.000 „Dublin-Fällen“ nur rund 5300 tatsächlich außer ‍Landes gebracht – obwohl die Staaten ⁠sich grundsätzlich zur Aufnahme von ‌24.000 Menschen bereit erklärt hatten.

Kürzlich hatten ‌sich die Innenminister der EU-Staaten zudem ‌auf eine weitergehende Verordnung verständigt, die dann noch an GEAS angehängt wird und weitere Regelungen vorsieht. Dann soll auch ​die Rücknahme von „Dublin-Fällen“ wieder die Regel werden. Mit den auf EU-Ebene bereits 2024 beschlossenen GEAS-Regelungen ‍sollen ⁠die illegale Migration stärker begrenzt und Asylverfahren beschleunigt werden. Diese sollen möglichst an die Außengrenzen der EU verlagert werden. Die EU-Regelungen müssen bis Mitte 2026 in ‍nationales Recht umgesetzt werden.

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