Wegen umstrittener Sonderurlaube hat die Staatsanwaltschaft Mainz Vorermittlungen eingeleitet. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hatte in mindestens zwei Fällen Staatssekretären Sonderurlaube gewährt, damit sie hoch dotierte Managerjobs annehmen konnten. Dem Beamtenstatus- sowie Landesbeamtengesetz zufolge müssten Betroffene eigentlich ihre Entlassung beantragen, womit sie ihren Anspruch auf die Pension verlören.

Die Freien Wähler hatten in der Angelegenheit den Rechtswissenschaftler Till Zimmermann von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Dieser sah bei der Landesregierung von Alexander Schweitzer Anhaltspunkte „für Untreue in einem besonders schweren Fall“. Das Staatsvermögen sei damit geschädigt worden.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hatte wiederum ihrerseits ein Gutachten beim ehemaligen Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio in Auftrag gegeben. Ihm zufolge stünden die Sonderurlaube im Einklang mit dem Beamtenrecht, wie die „Tagesschau“ berichtet.

Der Landesrechnungshof hatte bereits 2022 festgestellt, dass sich Rheinland-Pfalz den Regelungen des Beamtenstatus- und Landesbeamtengesetz entziehe. Statt zu kündigen, hatten ranghohe Beamte unbezahlten Sonderurlaub beantragt, der sich im Falle einer Person über zwölf Jahre erstreckte. So konnten sie Gehälter beziehen, die über der Beamtenbesoldung liegen, ohne dabei ihren Pensionsanspruch zu verlieren.

„Es entsteht der Eindruck, dass den Betroffenen Vorteile aus zwei Welten gewährt werden sollen“, sagte damals Jörg Berres, Präsident des Rechnungshofs, gegenüber dem SWR. „Auf der einen Seite ein hohes Gehalt aus der Welt als Manager und gleichzeitig eine höhere Pension aus der Welt eines Beamten.“ Die Prüfbehörde stufte derartige Sonderurlaube als rechtswidrig ein. Dagegen wiesen die Ministerien diese Deutung zurück. In allen Fällen habe die Absicht bestanden, ins Amt des Staatssekretärs zurückzukehren.

Der Rechnungshof kam außerdem zum Ergebnis, dass die Regelung dazu führe, dass die Beamten trotz ausbleibender Arbeit einen höheren Pensionsanspruch erhielten. In einem der geprüften Fälle steigerte sich die Pension um bis 49.000 Euro pro Jahr. Abhängig von der Lebenserwartung könnten somit zusätzliche Steuerzahler-Kosten in Höhe von mehr als einer Million Euro entstehen.

„Hier wird der Steuerzahler für dumm verkauft“, kommentierte der Bund der Steuerzahler und nahm die Regelung in Schwarzbuch auf, das regelmäßig die Verschwendung von Steuergeldern anprangert.

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