In der vergangenen Woche fand der 47-jährige russische Deserteur Georgi Awaliani auf dem Rückweg vom Deutschkurs in seiner Berliner Flüchtlingsunterkunft den lange erwarteten Umschlag. Darin: die Entscheidung des BAMF darüber, ob seine Familie in Deutschland Schutz erhält.

„Ohne Oxana wollte ich den Brief nicht öffnen“, sagt er. Erst als seine Frau am Abend nach Hause kam, sahen sie gemeinsam hinein.

Das BAMF lehnt den Antrag ab. Der Bescheid, der WELT vorliegt, erkennt weder Flüchtlingsschutz noch subsidiären Schutz an und stellt auch kein Abschiebungsverbot fest. Der Familie – dem 47-jährigen Georgi und seiner ebenfalls 47-jährigen Frau Oxana sowie ihren Kindern, dem siebenjährigen Sohn Mischa und der 14-jährigen Tochter Ira – wird die Ausreise auferlegt; andernfalls drohen die Abschiebung direkt nach Russland sowie ein Einreise- und Aufenthaltsverbot von 30 Monaten. Eine erneute Einreise nach Deutschland wäre strafbar. Gegen die Entscheidung will Awaliani nun rechtlich vorgehen und Klage einreichen.

Ein dokumentierter Fall

WELT AM SONNTAG begleitet den Fall der Familie Awaliani seit über einem Jahr und veröffentlichte im Sommer 2025 eine umfassende Recherche. Georgi Awaliani wollte nie Soldat werden. Er arbeitete als Chefingenieur in Moskau, begann ein Theologiestudium, ist Vater mehrerer Kinder und gesundheitlich vorbelastet. Dennoch wurde er im September 2022 im Zuge der russischen Teilmobilmachung zwangsweise einberufen.

Er war an der Front in der Ostukraine eingesetzt, desertierte aus Gewissens- und Glaubensgründen, wurde festgenommen, misshandelt und später erneut von den russischen Behörden gesucht – wegen Fahnenflucht, auf die nach russischem Recht bis zu 15 Jahre Haft stehen.

Seine Frau Oxana berichtet von Hausdurchsuchungen, behördlichen Drohungen gegen die Familie und massiven psychischen Belastungen, die eine psychiatrische Behandlung erforderlich machten. Nach mehreren Fluchtversuchen über Russland, Belarus, Zentralasien und den Balkan erreichte die Familie schließlich Deutschland.

Awalianis Darstellung wird durch zahlreiche Dokumente gestützt – darunter Einberufungsbescheide, medizinische Unterlagen, Haft- und Durchsuchungsbeschlüsse sowie Hinweise auf ein laufendes Strafverfahren. Alle Unterlagen liegen WELT vor und wurden durch die Redaktion geprüft.

Die Sicht des BAMF

In seiner Begründung macht das BAMF deutlich, wie es den Fall bewertet. Awaliani könne sich nicht auf eine individuelle Verfolgung berufen. Zwar habe ihn das Militärkommissariat vorgeladen – unter dem Vorwand einer „Datenüberprüfung“. Diese Vorladungen von Reservisten hätten auch „nicht lediglich […] der Aktualisierung der persönlichen Daten“ gedient, sondern „zulässigerweise auf die Anwerbung von Reservisten als Vertragssoldaten“ abgezielt. Aber: Zwangsmaßnahmen seien „gegenwärtig nicht erkennbar“, eine unfreiwillige Verpflichtung für den Krieg in der Ukraine sei „derzeit nicht beachtlich wahrscheinlich“. Und das, obwohl das BAMF einräumt, dass es Berichte über Täuschungen, psychischen Druck und Drohungen gebe.

Auch die Desertion selbst erkennt das BAMF nicht als Begründung für einen Schutzstatus an. Es sei „nicht zu erwarten“, dass den Antragstellern infolge der Entziehung von der Mobilisierung eine „unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung“ drohe. Wie diese Einschätzung mit den in Russland gegen Awaliani drohenden Strafverfahren wegen Fahnenflucht – mit bis zu 15 Jahren Haft – sowie mit dokumentierten Fällen zwangsweiser Rückführungen an die Front vereinbar ist, bleibt im Bescheid offen. Auf Anfrage von WELT erklärte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, es äußere sich „aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht zu Einzelfällen im Asylverfahren“.

Psychische Erkrankungen, Traumatisierungen und Angstzustände wertet das Amt im Bescheid ebenfalls nicht als ausreichend. Auch Entwicklungsstörungen des Sohnes sowie depressive Störungen erfüllten nicht die Voraussetzungen für ein Abschiebungsverbot. Die medizinische Versorgung in Russland sei grundsätzlich gewährleistet; es sei „generell nicht erkennbar“, dass notwendige Behandlungen dort nicht verfügbar oder finanzierbar wären.

„Ein grober Fehler bei der Einordnung“

Artjom Klyga, Jurist beim Offenbacher Verein Connection, der Deserteure unterstützt und den Fall Awaliani begleitet, hält die Entscheidung für grundlegend fehlerhaft.

„Er wurde nicht als Deserteur behandelt, der Front- und Hafterfahrung gemacht hat, sondern als jemand, der sich im September 2022 lediglich der Mobilisierung entzogen hat“, sagt Klyga. Im Bescheid werde Awaliani als Reservist eingeordnet – „das ist eine grobe Fehlklassifizierung“.

Das BAMF, so Klyga, verfolge derzeit eine restriktive Linie: Ablehnung ohne saubere Differenzierung zwischen Einberufenen, Reservisten und Deserteuren, auch wenn Haft, Misshandlung und konkrete Strafverfolgung dokumentiert seien. „Trotzdem hat dieser Fall Perspektiven“, sagt er. „Die Risiken sind falsch bewertet. Die Berliner Gerichte haben bereits in vergleichbaren Fällen zugunsten Schutzsuchender entschieden.“

Von der Zusage zur Praxis

Der Fall Awaliani steht dabei nicht isoliert. Er fällt in eine Phase, in der sich der deutsche Umgang mit russischen Deserteuren spürbar verändert hat. Im Herbst 2022 hatte die Bundesregierung noch signalisiert, russische Deserteure schützen zu wollen. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte, Deserteure, denen schwere Repressionen drohten, sollten Schutz erhalten. Justizminister Marco Buschmann schrieb, wer Putins Krieg ablehne, sei in Deutschland willkommen.

In der Praxis erhielten jedoch nur wenige russische Männer einen Schutzstatus. Von mehreren tausend Asylanträgen wurden lediglich einige Hundert anerkannt. Das Bundesinnenministerium betont heute, eine Aufnahme allein aufgrund von Desertion oder Kriegsdienstverweigerung sei nie vorgesehen gewesen.

„Vor der Zwangsmobilisierung hatte ich ein gutes Leben in Moskau“, sagt Georgi Awaliani. „Wegen dieses Krieges habe ich alles verloren. Ich brauche hier kein staatliches Geld – nur Schutz. Schutz vor einer unmenschlichen Behandlung von Menschen, die der russische Staat zwingt zu kämpfen, zu töten und für unverständliche Interessen zu sterben.“

Awalianis russischer Reisepass läuft Ende März ab. Sollte sein rechtliches Vorgehen scheitern und Georgi Deutschland verlassen müssen, blieben ihm nur noch wenige Länder für eine legale Einreise mit dem russischen Inlandspass, darunter Belarus, Armenien, Kirgistan und Kasachstan. Menschenrechtsorganisationen warnen seit Langem, dass von dort ein hohes Risiko der Abschiebung nach Russland besteht – insbesondere für Deserteure.

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