Der Bund verlängert den teilweisen Zulassungsstopp bei Integrationskursen auf unbestimmte Zeit. Das geht aus einem neuen Trägerrundschreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hervor, das am Montag verschickt wurde. Es liegt WELT vor. Man informiere darüber, „dass im laufenden Haushaltsjahr bis auf Weiteres keinerlei Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen nach Paragraf 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz erteilt werden können“, schreibt darin Uta Saumweber-Meyer, Leiterin der BAMF-Abteilung „Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt“.
Das bedeute, dass insbesondere Asylbewerber, Geduldete, Menschen aus der Ukraine sowie EU-Bürger nicht mehr im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden. Es sei allerdings möglich, dass die Träger anfragende Personen, die keine Zulassung erhalten können, als Selbstzahlende in die Kurse aufnehmen. Betroffen sein dürften Zehntausende Teilnahmewillige pro Jahr.
Begründet wird der Schritt mit „finanziellen Herausforderungen“. In den vergangenen Jahren hätten „mehrere überplanmäßige Ausgaben beantragt werden“ müssen. Künftig seien die Möglichkeiten des Zugangs in die Kurse „stärker an den hierfür verfügbaren Mitteln im Bundeshaushalt auszurichten“. Es gelte, finanzielle Risiken zu vermeiden „und eine dauerhaft tragfähige Finanzierung des Integrationskursangebots sicherzustellen“.
In den vergangenen Jahren waren die Ausgaben für Integrationskurse gestiegen, was zum Teil daran lag, dass immer mehr Ausländer einen solchen Kurs besuchen wollten. 2023 und 2024 verzeichnete das BAMF jeweils 363.000 Personen als Kursteilnehmer – so viele wie noch nie. Mehr als ein Drittel von ihnen wurde vom BAMF auf Antrag zugelassen.
Manche der Betroffenen haben einen Rechtsanspruch auf einen Kurs. Dazu zählen Ausländer, die sich „dauerhaft im Bundesgebiet“ aufhalten. Dies betrifft etwa anerkannte Flüchtlinge oder Erwerbsmigranten. Andere konnten auf Antrag zu einem Kurs zugelassen werden, etwa Asylbewerber während ihres Asylverfahrens, geduldete Ausländer sowie Ukrainer, die vorübergehenden Schutz in Deutschland erhalten haben, aber auch EU-Bürger. Zehntausende Personen nutzten das in den vergangenen Jahren. Ihre Teilnahme schränkt das BAMF nun drastisch ein.
Ukrainer müssten Kurse selbst bezahlen
Man sei sich bewusst, „dass diese Entscheidung für viele potenzielle Teilnehmende und für Sie als Kursträger mit Einschränkungen verbunden ist“, schreibt das dem Bundesinnenministerium unterstellte Bundesamt. Der Entschluss erfolge jedoch mit dem ausdrücklichen Ziel, „für alle bereits erteilten und folgenden Verpflichtungen und Ansprüche eine verlässliche Grundlage zu gewährleisten“. In der Folge könne sichergestellt werden, dass sämtliche Abrechnungen ordnungsgemäß und fristgerecht an Kursträger beglichen werden können.
Vor allem für Ukrainer dürfte der Schritt folgenreich sein: In den vergangenen Jahren stiegen pro Jahr mehr als 100.000 Ukrainer neu in die Kurse ein, oft finanziert vom Staat. Künftig können sie nicht mehr auf Antrag teilnehmen.
Teilnahmemöglichkeiten bestehen nur dann, wenn sie den Kurs selbst finanzieren oder wenn sie von anderen Behörden außerhalb des BAMF dazu verpflichtet werden. Diese Möglichkeit haben etwa Ausländerbehörden. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet. Das neue System öffne neue Möglichkeiten für „Willkür“, kritisiert ein Betroffener. Ein anderer bemängelt, dass Personen, die zur Teilnahme verpflichtet werden, in der Regel weniger motiviert seien als solche, die freiwillig teilnehmen.
Widerspruch kam auch aus der SPD. „Sprache ist der Schlüssel für alles, für Arbeit, für Teilhabe“, sagte der Innenpolitiker Hakan Demir WELT. „Das Parlament hat die Gelder für dieses Jahr freigegeben – über eine Milliarde Euro. Ich erwarte, dass diese Gelder auch genutzt werden. Alles andere bleibt falsch.“
Zuletzt hatte es allerdings auch Kritik am Kurssystem gegeben, unter anderem vom Bundesrechnungshof. Im Vergleich der Jahre 2012 und 2022 hätten sich die Ausgaben für Integrationskurse um 273 Prozent erhöht, schrieben die Prüfer des Bundesrechnungshofs Ende 2023. Für das Jahr 2024 sah der Bund erstmals Mittel von mehr als eine Milliarde Euro für die Kurse vor.
Ricarda Breyton schreibt seit vielen Jahren über Migrationspolitik und rechtspolitische Themen.
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