Die CDU wirkt dieser Tage mürbe und müde des Streits. Zu viele Anträge zum anstehenden Bundesparteitag, die Ärger machen, sind vorab veröffentlicht und teils kontrovers diskutiert worden. Die Forderung nach Einschränkung von Teilzeitarbeit beispielsweise, Stichwort „Lifestyle“. Oder die des CDU-nahen Wirtschaftsrats, künftig Zahnbehandlungen vollständig von den Patienten bezahlen zu lassen. Das hat die Partei Sympathien gekostet.
Eintracht ist angesichts dessen seitens der Führung gerade besonders erwünscht. Auch weil in wenigen Wochen Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz anstehen und der Parteitag am 20. und 21. Februar in Stuttgart ein Wahlparteitag ist, auf dem Bundeskanzler Friedrich Merz als CDU-Vorsitzender wiedergewählt werden will. Doch die Parteispitze wird sich auf einige harte Debatten einstellen müssen – womöglich auf einen heftigen Schlagabtausch.
Zum Beispiel, weil die Junge Union in einem Antrag fordert, dass „eine Modernisierung der Schuldenbremse nicht in ihrer weiteren Aufweichung“ bestehen dürfe. Was Merz vermutlich ärgern wird. Und dann ist da noch das Thema Migration, das Potenzial für einen Parteitags-Aufreger hat.
Ein Teil der Partei dringt darauf, an den EU-Außengrenzen weitaus schärfer gegen illegale Migration vorzugehen. Ein entsprechender Antrag wurde allerdings von der 50-köpfigen Antragskommission, die das letzte Wort zu den abschließenden Formulierungen für den Parteitag hat, weichgespült. Die Frage ist nun, ob das jene in der CDU, die die Migrationspolitik verschärfen wollen, einfach hinnehmen werden.
Sie erheben ihre Forderungen in einer Zeit, in der die geplante europäische Asylwende noch gar nicht eingeleitet wurde. In der Woche ab dem 23. Februar soll der Bundestag das Gesetzespaket zur nationalen Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beschließen – dem Instrument für mehr Ordnung und Steuerung in der Migration. Doch während Schwarz-Rot das Projekt noch über die Ziellinie bringen muss, treiben manche in der CDU bereits darüber hinausgehende Verschärfungen voran. Das berichtete zuerst „Bild“.
Eingebracht hat einen entsprechenden Antrag der CDU-Auslandsverband Brüssel-Belgien. Der entscheidende Satz darin lautet: „EU braucht Rechtssicherheit dahingehend, dass Schutzsuchende, die für hybride Angriffe genutzt werden oder die aus sicheren Drittstaaten einreisen möchten, ohne Prüfung an der Außengrenze zurückgewiesen werden dürfen.“ Die Formulierung „hybride Angriffe“ bezieht sich auf den Vorwurf der EU-Mitgliedstaaten, dass Russland und Weißrussland gezielt Migranten zur Destabilisierung in die Europäische Union einschleusen würden. Die EU nimmt in solchen Fällen Zurückweisungen ohne Prüfung hin, beispielsweise bei den Polen. Dazu gibt es eine „Mitteilung“, der EU, aber keine Verordnung – also nichts rechtlich Abgesichertes.
„Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und EU-Innenkommissar Magnus Brunner haben erfolgreich eine Politikwende im Bereich der Migration eingeleitet. Um diese Wende nachhaltig weiterzuentwickeln, sollte eine rechtsverbindliche EU-Verordnung verabschiedet werden, um Einreisen aus sicheren Drittstaaten in die EU ohne Asylverfahren zu unterbinden“, sagte der Vorsitzendes des Verbands Brüssel-Belgien Tim Peters, WELT. „Dieses Vorgehen sollte durch ein neues Zusatzprotokoll für die Europäische Menschenrechtskonvention abgesichert werden.“
Dieser zentrale Satz im Antrag des Verbands taucht allerdings neben anderen wichtigen Passagen so in der von der Partei-Kommission überarbeiteten Fassung nicht mehr auf. Stattdessen heißt es nun, die CDU/CSU-Gruppe der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament sowie die CDU/CSU-Bundestagsfraktion würden aufgefordert, Vorschläge dafür zu erarbeiten, „inwieweit Personen ohne Prüfung an der russischen und belarussischen Grenze, in Anbetracht der anhaltenden hybriden Bedrohungslage, im Einklang mit EU-Recht zurückgewiesen werden können“. Von „Rechtssicherheit“ durch die EU und von einer Regelung für alle EU-Außengrenzen kein Wort mehr.
Der CDU-Auslandsverband hatte außerdem gefordert, dass die Vergabe der deutschen Staatsbürgerschaft unter anderem daran geknüpft sein solle, dass „in den letzten fünf Jahren vor der Einbürgerung der Lebensunterhalt weit überwiegend ohne Sozialhilfe einschließlich Aufstockerleistungen bestritten worden ist“. Die Fünf-Jahres-Frist fehlt in der schwammigen Formulierung des bearbeiteten Antrags.
Der Auslandsverband hatte darüber hinaus vorgeschlagen, dass „der individuelle Rechtsanspruch auf subsidiären Schutz in der EU abgeschafft“ werden soll. Dieser Status steht Menschen zu, auf die die Maßstäbe der Genfer Flüchtlingskonvention zwar nicht zutreffen, denen im Falle der Rückkehr in den Herkunftsstaat aber ernsthafter Schaden drohen würde. Das gilt bisher für Hunderttausende Syrer. Nach Bearbeitung der Antragskommission ist nun von der „Möglichkeit einer Abschaffung“ dieses Status die Rede.
Linnemann „völlig offen“ für eine Diskussion
In der Unionsfraktion im Bundestag stößt die Initiative aus Brüssel gleichwohl auf Zustimmung. „Ich begrüße den Antrag der CDU Brüssel, der zur richtigen Zeit kommt. Dass gerade dieser Verband, der die Einheit Europas und die Reformfähigkeit der EU besonders im Blick hat, einen solchen Antrag auf den Weg bringt, zeigt, dass noch weitere Maßnahmen in der europäischen Migrationspolitik erforderlich sind“, sagte der CDU-Politiker Detlef Seif WELT.
Er ist der Beauftragte der Bundestagsfraktion für die „Umsetzung der europäischen Asyl- und Migrationswende“. Inhaltlich liege der Antrag im Rahmen des Grundsatzprogramms der Union von 2024, in dem gefordert werde, die „unkontrollierte Migration zu stoppen und die humanitäre Migration auf ein Maß zu reduzieren, das die Belastungsgrenze Deutschlands und Europas nicht übersteigt“.
Der Antrag sei ganz im Sinne des Konzeptes von Humanität und Ordnung verfasst und sehe „ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene vor“, so Seif. „Zwei europapolitische Punkte sind besonders wichtig. Zum einen die Forderung einer Abschaffung des individuellen Rechtsanspruchs auf subsidiären Schutz in der EU. Zum anderen ein Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention.“
Die Antragskommission sah trotzdem Änderungsbedarf. Weil man in der CDU-Führung am Ende doch eine massive Verschärfung der Migrationspolitik fürchtet – mit dem entsprechenden Widerstand der Merkelianer in der Partei und des Koalitionspartners SPD? CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann weist den Vorwurf zurück, dass der Antrag weichgespült worden sei. Es handle sich nun um Prüfaufträge, weil entsprechende Forderungen mit der EVP-Fraktion, der Bundestagsfraktion und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) abgesprochen werden müssten. „Aber ich bin völlig offen für eine Debatte. Wenn der Parteitag meint, wir müssen das diskutieren, dann tun wird das. Es sind Prüfaufträge, und das ist rechtlich sehr anspruchsvoll.“
Die Debatte könnte hitzig werden, schließlich hoffen viele Christdemokraten immer noch, dass Kanzler und Parteichef Merz endlich „klare Kante“ zeigen wird, also das Profil der Partei schärft. Bundesinnenminister Dobrindt hat tatsächlich viel unternommen, um die illegale Migration einzudämmen. Aber viele in der Union glauben auch, dass die ergriffenen Maßnahmen langfristig nicht ausreichen. Doch das, was die Antragskommission der CDU nun für den Parteitag vorschlägt, birgt Potenzial für massiven Ärger mit dem Koalitionspartner SPD.
Denn konkret werden EVP- und Unionsfraktion aufgefordert, Vorschläge für „die Möglichkeit eines Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention“ zu erarbeiten, „um einen wirksamen Schutz der EU-Außengrenzen gegen illegale Migration zu ermöglichen“. Ferner geht es wie bereits erwähnt um „die Möglichkeit einer Abschaffung des individuellen Rechtsanspruchs auf subsidiären Schutz in der EU“.
Ricarda Breyton schreibt seit vielen Jahren über Migrationspolitik und rechtspolitische Themen.
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