Seit Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am ersten Tag seiner Amtszeit die Kontrollen an den Binnengrenzen verschärfen ließ, wurde er nicht müde, immer auch deren Verfallsdatum zu betonen. Eine nur „temporäre“ Ausnahme vom Schengen-Verfahren des freien Personenverkehrs seien diese, rechtlich gegründet auf eine „Notlage“, in der sich Kommunen überall in Deutschland befänden. Das klang nach einer Maßnahme von einigen Wochen, vielleicht Monaten.
Mittlerweile kontrolliert die Bundespolizei seit mehr als einem Dreivierteljahr verschärft an den Binnengrenzen und weist auch jene zurück, die Asyl begehren. Nur alleinreisende Minderjährige, Schwangere und Kranke sind ausgenommen. Ein bei vielen Juristen rechtlich umstrittener Vorgang, der Nachbarstaaten wie Polen verärgert und Zehntausende Grenzpendler erzürnt.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gab sich im vergangenen Dezember zuversichtlich, dass die Zurückweisungen bald enden würden. Er selbst habe „die Grenzkontrollen immer als etwas von begrenzter Dauer und Wirkung empfunden“, sagte Merz damals anlässlich der Einigung auf ein neues europäisches Asylsystem. Und der österreichische EU-Migrationskommissar Magnus Brunner, der sich meist eng mit Dobrindt abstimmt, gab dem deutschen Innenminister noch Ende Januar auf den Weg: „Unser Anliegen ist es natürlich, dass wir so schnell wie möglich von diesen Binnengrenzkontrollen wegkommen.“
Nun kommt es ganz anders: Dobrindt beendet die Grenzkontrollen nicht etwa, sondern verlängert diese bis mindestens Mitte September. Dies teilte der Bundesinnenminister den Institutionen der Europäischen Union und den EU-Mitgliedstaaten mit. Zuerst hatte „Bild“ über die geplante Verlängerung berichtet. „Die Grenzkontrollen sind ein Element unserer Neuordnung der Migrationspolitik in Deutschland“, sagte Dobrindt. „Unser Ziel (...) in Europa bleibt: begrenzen, ordnen und zurückführen.“ Die Kontrollen seien aus den bisherigen migrations- und sicherheitspolitischen Gründen „weiterhin notwendig“, teilte ein Sprecher des Ministeriums mit.
Das wirft Fragen auf. Denn die Europäische Union hat sich unter großen Mühen ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) erarbeitet, das im Juni in Kraft treten und die bisherigen Defizite heilen soll. Es soll Migration nach Europa begrenzen und auch die unkontrollierte Weiterwanderung innerhalb der EU eindämmen. Deutschland hat mit Italien und Griechenland als Erstaufnahmestaaten eine Vereinbarung getroffen, nach der beide Länder ab Juni wieder Dublin-Fälle zurücknehmen werden. Damit sind Asylbewerber gemeint, für deren Verfahren nach den Regeln des sogenannten Dublin-Abkommens der jeweilige Ersteinreise-Staat in der EU zuständig ist.
„Beim Thema Zurückweisungen wird das Eis ab diesem Sommer rechtlich sehr dünn, weil mit dem neuen EU-Asylrecht die Begründung kaum noch zieht, dass Deutschland die Zurückweisungen braucht, weil die Dublin-Regeln nicht funktionieren“, sagt der Migrationsexperte Daniel Thym von der Universität Konstanz.
Noch schärfer kritisiert Constantin Hruschka, Professor für Sozialrecht an der Evangelischen Hochschule Freiburg, das Vorgehen: „Ich habe schon die letzte Verlängerung im Mai – und auch die Einführung durch die Ampel-Bundesregierung – für rechtswidrig gehalten. Diese Einschätzung hat sich nicht geändert.“ Eine Notlage sieht der Sozialrechtler angesichts der Asylzahlen als nicht gegeben. „Deutschland gefährdet durch das unilaterale Vorgehen den gerade gefundenen sehr umstrittenen und fragilen gemeinsamen Weg in der europäischen Migrationspolitik und belastet durch die Kontrollen auch die Wirtschaft, die unter den Einschränkungen im Grenzverkehr leidet.“
Von Anfang an juristisch umstritten
Das Bundesinnenministerium ging bisher schon an rechtliche Grenzen. Die Mehrheit der Juristen hält die Zurückweisungen an der Grenze für rechtswidrig. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied schon knapp einen Monat nach der Verschärfung an der Grenze, dass die Zurückweisung drei somalischer Antragsteller rechtswidrig war. Ein zentraler Grund: Das Ministerium hatte eine „Belastungssituation“ für Land und Kommunen nicht ausreichend nachgewiesen.
Ein Richterspruch zu einem „Einzelfall“ ohne bindende Wirkung, befanden die Juristen des Ministeriums. Dobrindt entschied sich, die Zurückweisungen beizubehalten – und hatte Glück: Die erwartete Klagewelle ist ausgeblieben. Anders als erwartet ziehen offenbar nur wenige zurückgewiesene Asylbewerber gegen das deutsche Vorgehen vor Gericht.
Die Entscheidung Dobrindts, noch mindestens bis zum Herbst ein hartes Grenzregime zu fahren, fällt in eine politisch aufgeladene Zeit: Fünf Landtagswahlen stehen in diesem Jahr an – gewählt wird in der zweiten Jahreshälfte etwa in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Auch solche Erwägungen mögen bei der Entscheidung eine Rolle gespielt haben.
Eigentlich gelten Grenzkontrollen im Schengen-System als „Ultima Ratio“ für den Ausnahmefall. Doch Deutschland bedient sich dieses Mechanismus intensiv. Es war Dobrindts Vorgängerin Nancy Faeser (SPD), die im Oktober 2023 Kontrollen für die Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz anordnete. Seit September 2024 kontrolliert die Bundespolizei auch an den Grenzen zu Dänemark, Frankreich, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden.
Formal gibt es Unterschiede zwischen Kontrollen und Zurückweisungen. Im Falle einer „Gefahrenlage“ erlaubt das Schengen-System Binnengrenzkontrollen von maximal drei Jahren. An der Ostgrenze kontrolliert die Bundespolizei seit Herbst 2023. Diese Frist läuft also erst im kommenden Herbst ab.
Ob Zurückweisungen an der Grenze europarechtskonform sind, daran hatten viele Juristen von Beginn an Zweifel. Spätestens ab Juni greift dann die GEAS-Reform. Deutschland kann sich bei Zurückweisungen nicht mehr darauf berufen, dass andere Länder die Dublin-Regeln nicht einhalten. Dennoch bleiben sie das Herzstück der Grenzkontrollen, die Dobrindt nun verlängert.
„Bis das neue System greift und Wirkung entfaltet, ist die befristete Verlängerung der Grenzkontrollen vertretbar und mit uns abgestimmt“, sagte Sonja Eichwede, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der mitregierenden SPD. „Unser Ziel ist klar: Wir brauchen wieder gemeinsame, verlässliche und funktionierende europäische Regelungen.“
Ähnlich äußerte sich der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Günter Krings (CDU), am Wochenende. „Die derzeitigen Grenzkontrollen sind gerade notwendig, um europäische Rechtsprinzipien durchzusetzen und damit auch den Schengen-Vertrag dauerhaft zu retten.“
Die Grünen fordern seit einiger Zeit ein Ende der Kontrollen an den Binnengrenzen: „Die Verlängerung der Grenzkontrollen schadet Europa, lähmt die Polizei, belastet die Wirtschaft und bricht mit Zurückweisungen geltendes Recht“, findet der innenpolitische Sprecher der Partei, Marcel Emmerich. Der Minister zerschneide „mit andauernden Blockaden an der Grenze die europäische Idee". Sicherheit an Bahnhöfen wird vernachlässigt, „weil Personal stattdessen an der Grenze herumsteht und dort gebunden wird.“
Die Innenexpertin der Linken, Clara Bünger, formuliert ihre Kritik noch schärfer: „Dobrindt bricht konstant Recht und verschiebt die Grenzen des Sag- und Machbaren. Die Grenzkontrollen waren von Anfang an rechtswidrig, und es ist ein Skandal, dass er sie weiter verlängert.“ Die Kommunen seien nicht wegen Schutzsuchender belastet, sondern weil sie seit Jahren nicht auskömmlich finanziert würden.
Für die AfD-Fraktion handelt es sich bei den Grenzkontrollen um reine „Schaufensterpolitik“ der Regierung. „Wer unkontrolliert ins Land eindringen will, geht im Zweifelsfall zur nächsten Übergangsstelle“, so der Innenexperte Gottfried Curio.
Die nächste Bewährungsprobe für Dobrindts Grenzregime steht im März an. Dann prüft die Europäische Kommission turnusmäßig die Anwendung der Schengen-Regeln durch Deutschland. Dabei analysieren Teams aus nationalen Experten und Mitarbeitern europäischer Sicherheitsbehörden wie Frontex und Europol unter anderem, ob Vorschriften etwa für Grenzkontrollen, Visapolitik, Rückkehr, polizeiliche Zusammenarbeit, Schutz der Außengrenzen eingehalten werden.
Aus diesen Evaluationen erstellt die Kommission Berichte, die jeweils Empfehlungen für das Land beinhalten. Diese sind rechtlich nicht bindend. Die Länder müssen sich aber gegenüber der Kommission rechtfertigen und beantworten, wie sie Missstände gegebenenfalls abstellen.
Korrespondent Philipp Woldin kümmert sich bei WELT vor allem um Themen der inneren Sicherheit und berichtet aus den Gerichtssälen der Republik.
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