Die Finanzkommission KEF empfiehlt, den Rundfunkbeitrag ab dem 1. Januar 2027 um 28 Cent auf 18,64 Euro anzuheben. Wie die unabhängige Expertenkommission am Freitag in Berlin mitteilte, liegt diese Empfehlung deutlich unter der 2024 empfohlenen Anhebung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro zum 1. Januar 2025.

Dies liege vor allem daran, dass die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag und Finanzerträge der öffentlich-rechtlichen Sender höher ausfielen als 2024 geschätzt. Auch hätten ARD und ZDF Investitionen verschoben und daher mehr Eigenmittel zur Verfügung.

Nach Angaben der KEF hat sich die Zahl der beitragspflichtigen Wohnungen für die Sender günstiger entwickelt als prognostiziert. Schon kleine Abweichungen machten viel aus. Wenn es ein Prozent mehr oder weniger Haushalte gibt als angenommen, verändert das den Monatsbeitrag rechnerisch laut KEF um rund 20 Cent.

Gesamtaufwand von 42 Milliarden Euro für vier Jahre

Am eigentlichen Finanzbedarf hat sich dagegen kaum etwas geändert. Für die Jahre 2025 bis 2028 erkennt die KEF einen Gesamtaufwand von 42 Milliarden Euro an. Das entspricht einem jährlichen Zuwachs von 2,2 Prozent gegenüber der vorherigen Periode.

Der Vorsitzende der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), Martin Detzel, sagte, die Feststellungen des am Freitag vorgelegten 25. Berichts stellten die Ergebnisse des vor zwei Jahren veröffentlichten Berichts nicht infrage. Der neue Bericht habe Veränderungen der vergangenen zwei Jahre bewertet und daher die Beitragsempfehlung aktualisiert.

Sollten die Länder der neuen Empfehlung folgen, bliebe der Beitrag dieses Jahr noch bei 18,36 Euro und würde ab 2027 um 28 Cent steigen. Sie haben bis Ende 2026 Zeit, dies in einem Staatsvertrag festzuschreiben. Nach Berechnung der KEF wären die Sender damit für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 ausreichend finanziert.

Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht

Dass die Empfehlung jetzt neu berechnet wird, hängt auch mit der politischen Blockade zusammen. Die Länder hatten die von der KEF empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro pro Monat zum 1. Januar 2025 nicht umgesetzt.

ARD und ZDF hatten deswegen Ende 2024 eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, über die noch nicht entschieden wurde. Der Rundfunkbeitrag liegt seit Juli 2021 bei 18,36 Euro. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor den Rundfunkbeitrag erhöht, weil die Länder schon damals eine entsprechende KEF-Empfehlung nicht umgesetzt hatten.

Die Empfehlung der KEF ist Grundlage für die Entscheidung der Bundesländer über die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags. Nach aktueller Rechtslage ist eine Zustimmung aller 16 Landesregierungen und Länderparlamente erforderlich. Eine Abweichung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur in engen Ausnahmefällen und einvernehmlich durch alle Länder möglich. Die Länder müssen nachprüfbare Gründe angeben, wenn sie von der Empfehlung abweichen.

Einsparungen machen sich frühestens ab 2029 bemerkbar

Seit 1. Dezember ist ein Reformstaatsvertrag in Kraft, mit dem die Länder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk neu ordnen und langfristig effizienter machen wollen. Auf die nun vorgelegte Berechnung hat das nach Einschätzung der KEF jedoch praktisch keinen Einfluss. Einsparungen aus den Reformen würden sich frühestens ab 2029 bemerkbar machen.

Die Zuständigkeit der KEF ist gesetzlich geregelt. Die Sender melden ihren Finanzbedarf bei der KEF an. Die Kommission prüft, ob alles wirtschaftlich und angemessen ist, und gibt eine Empfehlung ab. Die Bundesländer müssen sich dem Verfahren zufolge eng an der Empfehlung orientieren. Damit sich die Höhe des Rundfunkbeitrags verändert, müssen neben den Ministerpräsidenten auch alle Länderparlamente zustimmen. Dieses Verfahren soll die staatsferne Finanzierung sichern und damit die verfassungsrechtlich garantierte Rundfunkfreiheit absichern.

Der Rundfunkbeitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Länder definieren per Staatsvertrag den Auftrag der Sender. Zum Beispiel geht es um Strukturen und die Senderanzahl. Um das konkrete Programm, also was die Sender produzieren, geht es bei dem Auftrag nicht.

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