Eine unabhängige Expertenkommission empfiehlt ab 2027 einen monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,64 Euro – und damit eine geringere Anhebung des Beitrags als noch vor zwei Jahren. Das geht aus einem Bericht hervor, den die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) an die Bundesländer übergeben hat.

Derzeit liegt der Rundfunkbeitrag bei 18,36 Euro im Monat pro Haushalt. Im Februar 2024 hatte die KEF eine Anhebung auf 18,94 Euro ab 2025 empfohlen. Doch nicht alle 16 Bundesländer stimmten zu, dadurch blieb es bei der bisherigen Höhe. Nun senkt die KEF ihre frühere Empfehlung um 30 Cent und schlägt 18,64 Euro vor.

Sollten die Länder dieser Empfehlung folgen, bliebe der Beitrag dieses Jahr noch bei 18,36 Euro und würde ab 2027 um 28 Cent steigen. Nach Berechnung der KEF wären die Sender damit für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 ausreichend finanziert.

Bundesverfassungsgericht urteilt über ausgebliebene Erhöhung

Gegen die ausgebliebene Erhöhung auf 18,94 Euro hatten ARD und ZDF Verfassungsbeschwerde eingelegt. Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird in diesem Jahr gerechnet. Dass Karlsruhe noch von der früheren Empfehlung von 18,94 Euro ausgeht, gilt als wenig wahrscheinlich. Mit der neuen Empfehlung von 18,64 Euro liegt nun eine aktualisierte Berechnungsgrundlage vor – für die Politik ebenso wie für das Gericht.

Die geringere Empfehlung begründet die KEF u.a. mit Mehreinnahmen. Nach Angaben der Kommission hat sich die Zahl der beitragspflichtigen Wohnungen für die Sender günstiger entwickelt als prognostiziert. Zudem haben die Sender laut KEF durch das Aufschieben geplanter Investitionen zusätzliche Eigenmittel zur Verfügung. Am eigentlichen Finanzbedarf hat sich dagegen kaum etwas geändert. Für die Jahre 2025 bis 2028 erkennt die KEF einen Gesamtaufwand von 42 Milliarden Euro an.

Die ursprünglich vorgeschlagene Erhöhung auf 18,94 Euro wurde nicht umgesetzt, weil nicht alle Bundesländer dafür stimmten. Wäre sie in Kraft getreten, hätten die Mehreinnahmen in eine Rücklage fließen können, die in der nächsten Periode dämpfend auf den Beitrag gewirkt hätte. Dieses Instrument steht nun nicht zur Verfügung.

Reformstaatsvertrag seit 1. Dezember in Kraft

Seit 1. Dezember ist ein Reformstaatsvertrag in Kraft, mit dem die Länder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk neu ordnen und langfristig effizienter machen wollen. Auf die nun vorgelegte Berechnung hat das nach Einschätzung der KEF jedoch praktisch keinen Einfluss. Einsparungen aus den Reformen würden sich frühestens ab 2029 bemerkbar machen.

MDR/dpa (mze)

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